CSU-Landesgruppe / Mayer: Keine rechtsfreien Räume für Terroristen
Geschrieben am 10-10-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verhandlung über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Online-Durchsuchung ist unverzichtbar, damit terroristische Vorbereitungshandlungen möglichst frühzeitig aufgedeckt werden können. Darauf hat das Bundesinnenministerium in der heutigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht völlig richtig hingewiesen. Terroristische Gruppierungen gehen hoch konspirativ vor. Dies war auch bei den am 4. September im Sauerland festgenommenen Terrorverdächtigen der Fall. Diese kommunizierten miteinander und mit weiteren Kontaktpersonen, unter anderem in Pakistan, hauptsächlich mittels Computer und Internet. Die PC-Festplatte darf deshalb kein Bereich sein, in dem sich Terroristen vor staatlicher Überwachung sicher fühlen können. Die Computerfestplatte ist kein rechtsfreier Raum.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird sicherlich eine über den konkreten Fall in Nordrhein-Westfalen hinausgehende Relevanz haben. Es wird voraussichtlich Hinweise liefern, die auch für die Frage der Einführung von Online-Durchsuchungen im Bundeskriminalamtgesetz eine Rolle spielen können. Das entbindet den Bundesgesetzgeber aber nicht von seiner Verantwortung, in dieser Frage eine eigene Entscheidung zu treffen. Ein ohnmächtiges Warten auf die Karlsruher Entscheidung ist nicht verantwortbar.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
Pressekontakt: Kontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Pressestelle Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427 Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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