TÜV Rheinland Group: Bis zu 20 Prozent aller öffentlichen Gebäude brauchen Sicherheitsüberprüfung / Technik Vorstand Dr. Oppermann bei Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen
Geschrieben am 28-04-2006 |
Köln/Düsseldorf (ots) - Der Vorstand Technik der TÜV Rheinland Group, Dr. Wolfram Oppermann, war heute als Experte für Bautechnik bei der Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag. Die Vorschläge, die die TÜV Rheinland Group macht, sind Ergebnis jahrzehntelanger Erfahrung mit gebäudetechnischen Anlagen und Einrichtungen und neuesten Erkenntnissen aus Untersuchungen zur Stand- und Funktionssicherheit von Hallendächern nach dem Unglück von Bad Reichenhall.
Danach wird deutlich: Die gesetzliche Grundlage ist gut und ausreichend. Allerdings bedarf die Umsetzung der Gesetze viel stärker einer Prüfung und Dokumentation.
Dr. Wolfram Oppermann: "Wir brauchen keine neuen Gesetze um öffentliche Gebäude sicherer zu machen. Aber bislang gibt es für die Bautechnik und die Standfestigkeit eines Gebäudes keine Prüfpflicht, das liegt einzig im Ermessen des Betreibers. Nach unseren Erkenntnissen sind schätzungsweise 10 bis 20 Prozent der Gebäude mit Risiken behaftet, die eine Sicherheitsüberprüfung sinnvoll machen."
Es besteht zudem eine Rechtsunsicherheit für den Betreiber einer Halle oder eines Bürogebäudes - egal ob öffentliche Hand oder privat -, da es für die Umsetzung seiner Betreiberpflichten keinen Standard zur Standsicherheit gibt. Es gibt deshalb den Bedarf, die Standsicherheit in Gebäuden mit hohem Gefährdungspotential regelmäßig zu checken. Dies belegen die Prüfungen der letzten Monate.
Folgende Punkte, die dem Betreiber bislang selbst überlassen sind, sollten aus Sicht der Experten der TÜV Rheinland Group künftig einheitlich geregelt werden:
- Ein fertig gebautes Gebäude muss mit Blick auf Statik und Standfestigkeit dokumentiert werden. - Der Betreiber verschafft sich mit eigenem (entsprechend geschultem) Personal einen regelmäßigen Überblick über Zustand und Veränderungen. - Über jedes Gebäude ab einer gewissen Gefährdungsklasse wird ein Bauwerksbuch erstellt, in dem Wartung, Instandhaltung, Inspektion und Reparatur dokumentiert werden. - Eine Klassifizierung von Gebäuden in Risikoklassen soll nach den Kriterien - Vulnerabilität (Bauart, Werkstoffe, Inspizierbarkeit) - Gefährdungspotential (Anzahl, Besucher) - Einwirkungen (Lasten, Feuchte, Temperatur) erfolgen. - Eine generelle Prüfpflicht durch Dritte ist nicht erforderlich, sondern sollte auf die höchsten Risikoklassen - die noch festzulegen sind - konzentriert werden.
Der Aufwand dieser Dokumentation ist im Verhältnis zu den allgemeinen Bewirtschaftungskosten eher gering. Denn durch ein solches Bauwerksbuch werden Mängel früh erkannt, das wiederum senkt die Kosten für Reparaturen und damit die Betriebskosten.
"Eine Schließungswelle von Gebäuden und Hallen ist nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht zu befürchten, wenn man dies umsetzen würde. Die Sicherheitsmängel, die sofort eine Reaktion erfordern, liegen nach unseren Erfahrungen unter 5 Prozent der Gebäude", sagte Dr. Oppermann im Landtag.
Die schon heute vorgeschriebenen Kontrollen zur Standsicherheit beziehen sich einzig auf die Sicherheit bei allen öffentlichen Brücken. Außerdem überprüfen Experten der TÜV Rheinland Group mit Hilfe modernster Mess- und Analyseverfahren, der sogenannten Bauwerksdiagnose, Gebäude auf ihre Langzeitstabilität. Deutschlandweit wird zurzeit an über 40 Gebäuden und Brücken ein solch standardisiertes Langzeitmonitoring durchgeführt.
Originaltext: TÜV Rheinland Group Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=31385 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
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