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Reiche: Marktmechanismen im Erneuerbare-Energien-Gesetz stärken

Geschrieben am 12-10-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Debatte zur Novellierung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt die Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:

In den kommenden Jahren muss der Anteil der erneuerbaren Energien
weiter erhöht werden. Die Unionsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt,
dass im Jahr 2020 mindestens 30 Prozent der Stromversorgung aus
erneuerbaren Energien erfolgt.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wollen wir
hierfür die Weichen stellen. Neben einer Forcierung des Ausbaus der
erneuerbaren Energien muss durch die Novelle auch ihre
Wettbewerbsfähigkeit und Kosteneffizienz verbessert werden. Die
Unionsfraktion wird sich deshalb dafür einsetzen, die Grundstruktur
des EEG zu erhalten, diese aber durch marktwirtschaftliche und
wettbewerbsorientierte Elemente zu ergänzen.

Richtschnur muss sein, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien
insgesamt durch die Novelle nicht teurer werden darf, als dies bei
einer Fortschreibung der bestehenden Regelung der Fall wäre. Dies ist
im Interesse der Stromverbraucher.

So müssen insbesondere Anreize für eine nachfrageorientierte
Stromerzeugung durch erneuerbare Energien gegeben werden. Dies ist
für die Unionsfraktion ein zentraler Punkt. Auch gilt es die
Synergiepotenziale verschiedenere erneuerbarer Energien, zum Beispiel
durch eine Koppelung von Windenergie und Biomasse zur Verstetigung
der Stromproduktion, zu erschließen.

Auch der Ersatz alter Anlagen durch moderne, effizientere Anlagen,
das so genannte Anlagenrepowering, muss vorangetrieben werden. Denn
moderne Anlagen verbessern die Netzintegration und erzeugen den Strom
zu niedrigeren Kosten.

Die Einführung eines Optionsmodells bei der Windenergie, bei dem
Anlagenbetreiber zwischen dem bestehenden System und einem
Bonusmodell wählen können, ist ernsthaft zu prüfen. Beim Bonusmodell
bleibt die vorrangige Einspeisung bestehen, der erzeugt Strom wird
mit dem jeweiligen Strombörsenpreis bei der Einspeisung zuzüglich
eines festen Bonus vergütet. Um extreme Schwankungen auszugleichen,
sollte sich die Gesamtvergütung beim Bonusmodell innerhalb einer
festgeschriebenen Spanne bewegen. Das Bonusmodell schafft zusätzliche
Anreize zum Erzeugungsmanagement und zur Energiespeicherung.

Bei der Biomasse sind die Anreize dahingehend zu verändern, dass
Biomasseanlagen, bei denen Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt und
genutzt wird, gegenüber Biomasseanlagen besser gestellt werden, die
lediglich zur Stromerzeugung dienen.

Die bisherige Netzinfrastruktur und die gegenwärtige Genehmigungs-
und Realisierungsdauer beim Netzausbau sind nicht ausreichend, um den
Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Flankierend zur Novelle
des EEG sind die Voraussetzungen für eine wirkliche Beschleunigung
des Netzausbaus zu schaffen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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