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Asklepios begrüßt Gerichtsentscheidung zu Mariahilf / Investitionen brauchen langfristige Verlässlichkeit der Krankenhausplanung

Geschrieben am 12-10-2007

Hamburg (ots) - Der Beschluss des Landgerichts Hildesheim, die
Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Krankenhauses Mariahilf
aufrecht zu erhalten, ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung von
Rechtssicherheit für die zukünftige Krankenhausplanung. Jetzt kann
abschließend gerichtlich geklärt werden, ob sich das Kartellamt über
Entscheidungen der Krankenhausplanung hinwegsetzen darf.

Die Krankenhausplanung der Freien und Hansestadt Hamburg hatte
schon seit Jahren die Fusion der benachbarten Asklepios Klinik
Harburg mit dem Krankenhaus Mariahilf angestrebt, um unter den
gegeben gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen eine optimale
Versorgungsqualität für die Patienten im südlichen Hamburger Raum zu
gewährleisten. Die Untersagung der Fusion durch das Kartellamt hatte
in nicht nachvollziehbarer Weise die besonderen Gegebenheiten im
Krankenhaussektor unberücksichtigt gelassen. Dieser ist durch
gesundheitspolitische Vorgaben nicht mit anderen Wirtschaftsbereichen
vergleichbar. Krankenhausbetreiber sind auf verlässliche Planungen
angewiesen, um unter den gegebenen Voraussetzungen zielgerichtet und
langfristig investieren zu können.

Kein Stillstand während der weiteren Klärung

Bis zur endgültigen Klärung wird Asklepios sein Haus in Harburg
unabhängig vom Ergebnis erheblich weiterentwickeln. Am Anfang einer
ganzen Reihe von Maßnahmen stehen für die kommenden Wochen und Monate
zahleiche Entwicklungen an, die nächste ist die Einweihung des neuen
Geburtshauses in der kommenden Woche.

Originaltext: Asklepios Kliniken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65048
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65048.rss2

Pressekontakt:
Asklepios Kliniken
Rudi Schmidt
Leiter Unternehmenskommunikation & Marketing

Tel.: +49(0)40/18 18 - 84 20 08, - 84 21 34 (direkt)
Fax: +49(0)40/18 18 - 84 20 46

rudi.schmidt@asklepios.com
www.asklepios.com


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