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Neues Pfandsystem ab dem 1. Mai!

Geschrieben am 28-04-2006

Berlin (ots) -

- Querverweis: Das Tonmaterial wird über ors versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Ab 1. Mai 2006 tritt Verpackungsnovelle für
Einweggetränkeverpackungen in Kraft

Neues Rücknahmesystem für Einweggetränkeverpackungen

Erleichterung für den Verbraucher

Ab 1. Mai 2006 tritt die Novelle der Verpackungsverordnung in
Kraft, die eine Erweiterung der Pfandpflicht für
Einweggetränkeverpackungen vorsieht. Danach wird künftig die
Pfandpflicht in Höhe von 25 Cent auf weitere
Einweggetränkeverpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis drei Liter
ausgedehnt. Gleichzeitig geht ein neues Rücknahmesystem an den Start,
das die Rückgabe von Leergut erleichtert. Händler müssen in Zukunft
auch dann leere Verpackungen von Getränken annehmen, wenn diese nicht
bei ihnen erworben wurden. Der Verbraucher kann damit seine
Einweggetränkeverpackungen in jeder beliebigen Einkaufsstätte
abgeben - vorausgesetzt der Händler führt die jeweilige
Verpackungsart in seinem Sortiment.

"Das neue bundesweit einheitliche Pfand- und Rücknahmesystem
bedeutet für den Verbraucher eine Erleichterung. Die für den
Verbraucher unbequemen Insellösungen wird es zukünftig nicht mehr
geben", sagt Bernd-Ulrich Sieberger, Geschäftsführer der Deutschen
Pfandsystem GmbH (DPG). Mit Inkrafttreten der Verpackungsnovelle am
1. Mai 2006 kann der Verbraucher leere Einwegflaschen und Dosen in
jeder Verkaufsstätte zurückgeben. Händler müssen leere Verpackungen
auch dann zurücknehmen, wenn sie nicht bei ihnen gekauft wurden.
Einzige Voraussetzung: Sie müssen die jeweilige Verpackungsart
(PET-Verpackungen, Glasflaschen oder Dosen) im Sortiment haben. Eine
Ausnahme besteht für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200
Quadratmetern. Sie müssen leere Flaschen und Dosen nur dann
zurücknehmen, wenn sie Verpackungen gleicher Marke und gleicher
Materialien selbst verkaufen.

Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen wird erweitert

Während bislang die Pfandpflicht nur für
Einweggetränkeverpackungen für Bier, Biermischgetränke sowie
kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, einschließlich Limonaden und
Brausen, Cola- und Bittergetränke, galt, wird künftig auch auf
Einweggetränkeverpackungen mit Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure
und bestimmte alkoholische Mischgetränke wie Alkopops ein Pfand in
Höhe von 25 Cent erhoben. Dazu zählen zum Beispiel Eistees,
Fitnessgetränke oder aromatisierte Wässer. Weiter ausgenommen vom
Einwegpfand sind Weine, Milch, Säfte und Spirituosen.

Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen erkennt der Verbraucher
ab sofort an dem Pfandlogo der DPG. Das Leergut kann entweder am
Automaten oder manuell bei einem Mitarbeiter im Verkauf zurückgegeben
werden. Damit das Pfand ausg zahlt werden kann, muss sich die
Verpackung in einem guten Zustand befinden. Sie darf weder stark
beschädigt noch beschmutzt sein.

Über die Deutsche Pfandsystem GmbH

Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) wurde im Juni 2005 von der
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie und dem
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels mit dem Ziel gegründet, ein
bundesweit einheitliches Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen
zu schaffen. Die DPG ist eine freiwillige Initiative von Industrie
und Handel, in der sich Unternehmen zusammengeschlossen haben, die am
Lebenszyklus von Einweggetränkeverpackungen beteiligt sind. Dazu
zählen Abfüller Dosenhersteller, Etikettendrucker, Importeure, der
Groß- und Einzelhandel sowie Dienstleistungsunternehmen, die sich um
Rücknahme und Pfandclearing kümmern.

Achtung: O-Töne zu dem Thema anbei!
Bernd-Ulrich Sieberger, Geschäftsführer Deutsche Pfand GmbH, erklärt
die Neuerungen für die Verbraucher durch das Einweggetränkepfand ab
1. Mai 2006.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: DPG Deutsche Pfandsystem GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62061
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62061.rss2

plenum stoll & fischbach GmbH
Susanne Spingler, Public Relations
Kalkofenstr. 51, 71083 Herrenberg
Tel.: 07032/932-206, Fax: 07032/932-195
E-Mail: susanne.spingler@plenum.de

DPG Deutsche Pfandsystem GmbH
Luisenstraße 46, 10117 Berlin
Kontakt: Michael Flossmann
Tel.: 0173/7641418
E-Mail: info@dpg-pfandsystem.de


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