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VKU zum EU-Reformvertrag / Kommunen bekommen bei der Daseinsvorsorge mehr Gestaltungsfreiheit

Geschrieben am 19-10-2007

Berlin (ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte
den von den EU-Staats- und Regierungschefs in Lissabon angenommenen
EU-Reformvertrag. In einem Zusatzprotokoll zur Daseinsvorsorge ist
festgehalten, dass die Städte und Gemeinden bei der Ausgestaltung und
Organisation von Leistungen der Daseinsvorsorge mehr Freiheiten
haben. Außerdem wird die kommunale Selbstverwaltung ausdrücklich im
Reformvertrag verankert. "Zum ersten Mal wird die wichtige Rolle und
die Gestaltungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei den Leistungen
der Daseinsvorsorge im europäischen Primärrecht festgeschrieben. Das
stärkt die Rechtsposition der Städte und Gemeinden und ihrer
kommunalen Unternehmen ganz erheblich", betonte Hans-Joachim Reck,
Hauptgeschäftsführer des VKU. Zu den Leistungen der Daseinsvorsorge
gehören zum Beispiel die Wasserversorgung, die Abwasser- und
Abfallentsorgung. Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof
müssten diese Vorgaben zukünftig beachten. "Konkret muss das daher
heißen", so Reck weiter, "dass zum Beispiel die kommunale
Zusammenarbeit nicht durch eine Ausweitung des europäischen
Vergaberechts behindert werden darf. Auch für die Kooperation mit der
Privatwirtschaft im Rahmen von Private-Public-Partnerships müssen
praxistaugliche Regelungen gefunden werden."

Zwiespältig bewertet der VKU, dass Brüssel ermächtigt wird,
Näheres zur Daseinsvorsorge in einer Verordnung zu regeln. Die auf
der kommunalen Ebene gewonnene Organisations- und
Entscheidungsfreiheit dürfe nicht wieder beschränkt werden, warnt
Reck. Eine Verordnung könne aber dafür genutzt werden, den
Anwendungsbereich des europäischen Wettbewerbsrechts verbindlich und
für die Entscheidungsträger in der Kommunalwirtschaft vor Ort
nachvollziehbar auszugestalten.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Pressesprecherin:
Rosemarie Folle
Fon: +49(0)30.20 31 99.20
Fax: +49(0)30.20 31 99.80
E-Mail: folle@vku.de


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