Arzneimittel-Spargesetz: Ungerechte Belastungen für Kostensenker
Geschrieben am 30-04-2006 |
Berlin (ots) -
Obwohl das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) erst morgen (1. Mai 2006) in Kraft tritt, hat das Bundesgesundheitsministerium entschieden, den neuen 10prozentigen Zwangsrabatt für die Hersteller preiswerter Arzneimittel bereits rückwirkend zum 1. April einzuziehen. "Diese zusätzliche Belastung für die Generika-Industrie ist ungerecht, unverständlich und letztlich willkürlich", kritisierte Pro Generika-Geschäftsführer Hermann Hofmann. "Der Preisabschlag ist im Gesetz ausdrücklich als Kompensation an das Verbot der Naturalrabatte gekoppelt. Dieses Verbot tritt zum 1. Mai in Kraft, also folgt zwingend, dass der neue Zwangsrabatt ebenfalls erst ab dem 1. Mai erhoben werden kann." Die Entscheidung, den Abschlag rückwirkend zu kassieren, sei politisch nicht gewollt gewesen und habe mit Verlässlichkeit und Planbarkeit nichts mehr zu tun.
Neben dem Preisabschlag führen zusätzlich drastische Absenkungen der Festbeträge zu einer erheblichen Belastung der Generika-Hersteller. Damit bestraft das AVWG in erster Linie die Unternehmen, die allein im vergangenen Jahr zu Kosteneinsparungen der Kassen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro beigetragen haben. Dagegen lässt das Gesetz offensichtliche Einsparpotenziale ungenutzt. Auch 2005 wurden wieder mehr als eine Milliarde Euro verschenkt, weil teure patentfreie Erstanbieterpräparate nicht durch qualitativ gleichwertige preiswerte Generika ersetzt wurden. "Das geht voll zu Lasten der Krankenkassen und damit der Beitragszahler", meinte Hofmann. "Statt sich wettbewerbsbehindernd in funktionierende Märkte einzuschalten, sollte der Gesetzgeber endlich konsequent diesen Mißstand beenden."
Bonus-Malus wird Praxistest nicht bestehen
Zur geplanten Bonus-Malus-Regelung sagte Hofmann: "Diese Vorschrift wird im wahrsten Sinn des Wortes den (Arzt-)Praxistest nicht bestehen." Es bestünden begründete Zweifel daran, dass die Bonus-Malus-Regelung in dieser Form der richtige Weg ist, um eine hochwertige und zugleich möglichst wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Denn das Konzept beruhe auf vollkommen unverständlichen und untauglichen Kostenberechnungen nach dem so genannten Tagesdosis-Konzept (DDD). "Niemand weiß, wie das funktioniert. Die Ärzte werden komplett im Stich gelassen." Angesichts dieser Ausgangslage sei der Unmut der Ärzte verständlich. Ihre Sorgen um das Arzt-Patienten-Verhältnis seien nachvollziehbar.
Originaltext: Pro Generika e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54604 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54604.rss2
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Hermann Hofmann Erster Geschäftsführer Tel.: (030) 2092 4132 Fax: (030) 2092 4323 info@progenerika.de
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