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laraaaa Gast
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Verfasst am: So 10 Jan, 2010 16:03 Titel: Prozentrechnungen |
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eine firma bezieht einen PC für 800 euro.
a) auf diesen bezugspreis werden 30% geschäftskosten aufgeschlagen. welcher selbstkostenpreis ergibtsich für den pc?
b)auf den selbstkosetenpreis wird der gewinn aufgeschlagen, der erzielt werden soll. auf diese nettoverkaufspreis wiederum wird die mehrwertsteuer mit 16% aufgeschlagensodass der pc für 1508 euro verkauft wird. wie vielgewinn bringt der verkauf eines PC`? gib diesen gewinn auch in prozent bezogen auf den selbstkostenpreis an. |
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Forum
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Verfasst am: So 10 Jan, 2010 16:03 Titel: Prozentrechnungen |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: Mi 27 Jan, 2010 9:29 Titel: |
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Aufgabe Nr. 1) 800 * 130 /100 = 1040
Aufgabe Nr. 2)
1040 * 116/100 = 1206,40
1508 - 1206,40 = 301,60 EUR
in Prozent:
301,60 * 100 / 1040 = 29 % |
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wersser Gast
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Verfasst am: Mo 01 Feb, 2010 17:24 Titel: |
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bei b) kommt 25 % raus! |
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Bankiere Gast
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Verfasst am: Di 13 Apr, 2010 18:53 Titel: |
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a) 1040
b) 25 % |
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Colonia Managing Director
andere Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 491
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Verfasst am: Di 13 Apr, 2010 21:24 Titel: |
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25% ist falsch. Man hat einen Gewinn von 301,60€ und Selbstkosten in Höhe von 1040€
Wenn man jetzt 301,60 Gewinn *100/ 1040€ rechnet, kommen 29% raus.
Tobias Rechnung stimmt also auffallend. |
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Gast
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Verfasst am: Di 13 Apr, 2010 22:10 Titel: |
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Stimmt, es sind 29 %
*bezogen auf den selbstkostenpreis.
Selbstkostenpreis = 1040 €, habe erst mit 1206,4 € gerechnet.
Sorry |
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Seb09 Analyst
Sparkasse Ausbildungsplatz
Dabei seit: Aug 2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: Mi 14 Apr, 2010 18:36 Titel: |
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TobiasHohberger hat folgendes geschrieben: | Aufgabe Nr. 1) 800 * 130 /100 = 1040
Aufgabe Nr. 2)
1040 * 116/100 = 1206,40
1508 - 1206,40 = 301,60 EUR
in Prozent:
301,60 * 100 / 1040 = 29 % |
Lautet die Rechnung nicht:
[ Selbstkostenpreis (1040€) + Gewinn (x€) ] * Mehrwertsteuer (1,16) = Verkaufspreis (1508€)
?
Denn der Gewinn muss doch auch versteuert werden oder nicht? Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?
Liebe Grüße |
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Colonia Managing Director
andere Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 491
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Verfasst am: Mi 14 Apr, 2010 18:44 Titel: |
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Du hast einen Denkfehler. Auf den Selbstkostenpreis werden 16% Mehrwertsteuer draufgeschlagen. Der PC wird für 1508€ verkauft, eine Festlegung des Händlers. Der Gewinn ist die Differenz von dem Erlös und den ganzen Kosten( Selbstkostenpreis und Mehrwertsteuer)
Und ja, der Gewinn muss immer versteuert werden, aber mit dem Steuersatz des Unternehmens.
Deshalb kann man diese Steuerabzüge kaum berechnen. |
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Forum
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Verfasst am: Mi 14 Apr, 2010 18:44 Titel: |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: Mi 14 Apr, 2010 22:06 Titel: |
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Danke @Colonia |
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Gast
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Verfasst am: Mi 14 Apr, 2010 22:22 Titel: |
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laraaaa hat folgendes geschrieben: | eine firma bezieht einen PC für 800 euro.
a) auf diesen bezugspreis werden 30% geschäftskosten aufgeschlagen. welcher selbstkostenpreis ergibtsich für den pc?
b)auf den selbstkosetenpreis wird der gewinn aufgeschlagen, der erzielt werden soll. auf diese nettoverkaufspreis wiederum wird die mehrwertsteuer mit 16% aufgeschlagensodass der pc für 1508 euro verkauft wird. wie vielgewinn bringt der verkauf eines PC`? gib diesen gewinn auch in prozent bezogen auf den selbstkostenpreis an. |
Also ich habe es echt immer noch nicht verstanden.
Denn dort steht doch, dass der Nettoverkaufspreis = Der Selbstkostenpreis plus den gewünschten Gewinn ist
Colonia hat folgendes geschrieben: | Du hast einen Denkfehler. Auf den Selbstkostenpreis werden 16% Mehrwertsteuer draufgeschlagen. Der PC wird für 1508€ verkauft, eine Festlegung des Händlers. Der Gewinn ist die Differenz von dem Erlös und den ganzen Kosten( Selbstkostenpreis und Mehrwertsteuer)
Und ja, der Gewinn muss immer versteuert werden, aber mit dem Steuersatz des Unternehmens. | Aber die Mehrwertsteuer ist dann ja im Bruttopreis mit inbegriffen, welchen der Käufer am Ende zahlt (1508€) Und die Mehrwertsteuer müsste dann ja auf selbskosten und gewinn gerechnet werden.
Der Unternehmenssteuersatz ist doch auch nicht relevant denke ich. Aber es geht sich ja auch um die Mehrwertsteuer, die der Kunde trägt, aber der trotzdem in die Berechnung mit dem Gewinn eingebracht werden muss, wie ich es oben beschrieben habe.
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