|
Autor |
Nachricht |
gast06 Gast
|
Verfasst am: Mo 17 Jul, 2006 15:02 Titel: fahrkosten?! |
|
|
hey leute!
fange bald meine ausbildung an und habe leider einen weg von 50km bis zu meinem arbeitsplatz. bahn ist schweine teuer, auto auch.
deswegen meine frage: bekommt man was zurückerstattet? von der bank, vom arbeitsamt oder so? da fällt ja schon ein echt krasser teil von meinem gehalt weg......
thanx |
|
|
|
|
Forum
|
Verfasst am: Mo 17 Jul, 2006 15:02 Titel: fahrkosten?! |
|
|
|
|
|
|
|
Martin.BW Gast
|
Verfasst am: Mo 17 Jul, 2006 15:17 Titel: |
|
|
da war einer noch nie arbeiten =D
ja kannst von der steuer absetzen |
|
|
|
|
gastine Gast
|
Verfasst am: Mo 17 Jul, 2006 18:01 Titel: |
|
|
also bekommst auf jeden fall keine rückerstattung der fahrtkosten.könntest höchstens BAB beantragen beim Arbeitsamt für Fahrtkosten, aber nur wenn du allein wohnst und nicht bei den Eltern, dann funktioniert das schon wieder nicht, ist total mist ich weiß hab auch nen längeren weg |
|
|
|
|
flo Vice President
Dabei seit: Aug 2005 Beiträge: 147 Wohnort: Friedberg/Augsburg
|
Verfasst am: Mo 17 Jul, 2006 23:27 Titel: |
|
|
Ich zahle monatlich zwischen 200-250 Euro für die Fahrt zur Arbeit. Bekomme das auf der einen Seite durch die Steuer, wie jeder andere auch. Auf der anderen habe ich eine monatliche Unterstützung durch die Bank von 100 Euro. Also soweit ich weiß zahlen die Banken da schon mit, zumindest kenne ich keinen anderen Fall. |
|
|
|
|
Wassermann Associate
Dabei seit: May 2006 Beiträge: 63
|
Verfasst am: Di 18 Jul, 2006 22:03 Titel: |
|
|
Fährst du mit dem Auto? Wie weit ist da dein Weg immer? |
|
|
|
|
realJIGGA Associate
Dabei seit: Nov 2005 Beiträge: 64
|
Verfasst am: Mo 24 Jul, 2006 9:42 Titel: |
|
|
wie genau läuft das denn mit der steuer ab? gilt die nun? was muss man tun? ab wieviel km gilt die? |
|
|
|
|
Gast
|
Verfasst am: Mo 24 Jul, 2006 12:32 Titel: |
|
|
kennt sich da jemand genauer aus? mir würde das auch helfen! |
|
|
|
|
gast Gast
|
Verfasst am: Mo 24 Jul, 2006 15:29 Titel: fahrtkostenerstattung |
|
|
gehe mit deiner steuerkarte zum zuständigen finantamt, stelle einen "vereinfachten antrag auf lohnsteuerermässigung" und lasse dir bei dem zuständigen sachbearbeiter den freibetrag auf der steuerkarte notieren. dieser wird dann bei der versteuerung deines gehalts von deinem arbeitgeber berücksichtigt. du kannst dann zwar am jahresende nicht mehr die vollen werbungskosten geltend machen, hast aber zumindest im monat jeweils mehr raus.
frag auf jeden fall auch deinen ausbildungsbetrieb nach fahrtkostenzuschuss. |
|
|
|
|
Forum
|
Verfasst am: Mo 24 Jul, 2006 15:29 Titel: fahrtkostenerstattung |
|
|
|
|
|
|
|
banker06 Associate
Dabei seit: Apr 2006 Beiträge: 40
|
Verfasst am: Mo 24 Jul, 2006 20:34 Titel: |
|
|
bei uns gibts 18euro oder 75% von ner bus streckenkarte pro monat |
|
|
|
|
ferrari590 Moderator
Dabei seit: Jul 2007 Beiträge: 812
|
Verfasst am: Do 03 Jan, 2008 2:44 Titel: |
|
|
Bei mir ist das auch kritisch. Ich habe täglich einen Weg von über 100km zurückzulegen und verbrauche dadurch ca. 300-350€ jenach Standort. Ich bin ab August bei der Deutsche Bank tätig. Ich werde mich mal damit befassen, wie ich das von der Steuer absetzen kann. Gibt die Deutsche Bank denn einen Fahrtkostenzuschuss? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Capo alias ferrari590 |
|
|
|
|
|