[ Kindergeldrechnung, bitte um Hilfe! :) ]
|
|
Autor |
Nachricht |
Sam0sa Associate
Commerzbank Ausgelernt
Dabei seit: Apr 2010 Beiträge: 42
|
Verfasst am: Di 11 Jan, 2011 18:45 Titel: Kindergeldrechnung, bitte um Hilfe! :) |
|
|
Hallo liebe Leute,
ich hoffe Ihr lasst Euch nicht durch den Thread-Namen abschrecken! Ich brauche Hilfe für meine folgende Situation:
Ich wohne seid Beginn meiner Ausbildung allein in meiner Ein-Zimmer-Wohnung. Nun habe ich den Bescheid bekommen, dass ich in diesem Jahr (2011) kein Kindergeld mehr beziehen darf, da ich mit meinem Gehalt über dem Freibetrag von EUR 8004,00 liege.
Nun habe ich mir natürlich einmal ausgerechnet wieviel ich den an Werbungskosten geltend machen müsste, um eben doch das Kindergeld in diesem Jahr zu beziehen!
Meine Bitte an Euch ist nun, meine Rechnung zu prüfen (ob ich auch alles was ich mir selbst angeeignet habe an Regeln richtig verstanden habe, und mir ansonsten Fehler aufzudecken, die ich gemacht habe).
Nach meiner Ausbildungsabteilung verdiene ich im Ausbildungsabschnitt 01/11-07/11 Brutto EUR 867,55 (Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung: EUR 175,47).
Im Ausbildungabschnitt 08/11-12/11 verdiene ich Brutto EUR 928,46 (Arbeitnehmer-Anteil Sozialversicherung: EUR 187,7.
Somit habe ich folgende Rechnung aufgestellt:
7*867,55 + 5*928,46 = 10.715,15 soweit sogut,
Ich habe gelesen, dass man den Arbeitnehmer-Anteil der Sozialversicherung nun abzieht.
Sprich: 10.715,15 - (7*175,47) - (5*187,7 = 8.547,96
Nun habe ich noch das 13. Monatsgehalt (abzüglich des Arbeitnehmer-Anteil der Sozialversicherung), sowie das Urlaubsgeld draufaddiert: 8.547,96 + 721,96 + 55 = 9.324,92.
Zu Guterletzt ziehe ich die Werbungskostenpauschale in Höhe von EUR 920 ab: 9.324,92 - 920 = 8.404,92
Somit ergibt sich für mich, dass ich wenn ich den Freibetrag von EUR 8004,00 abziehe, nur EUR 400,92 an Werbungskosten über die Pauschale hinaus geltend machen muss!
Dies schaffe ich allein durch meine HVV-Proficard (Bahn).
Ist das richtig so? Habe ich einen Fehler gemacht und welchen?
Meint Ihr ich bekomme das so hin mit dem Kindergeld?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe! |
|
|
|
|
Forum
|
Verfasst am: Di 11 Jan, 2011 18:45 Titel: Kindergeldrechnung, bitte um Hilfe! :) |
|
|
|
|
|
|
|
Sam0sa Associate
Commerzbank Ausgelernt
Dabei seit: Apr 2010 Beiträge: 42
|
Verfasst am: Mi 12 Jan, 2011 15:19 Titel: |
|
|
Kann mir niemand etwas dazu sagen? °.° |
|
|
|
|
neledarikamrat Moderator
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 2778
|
Verfasst am: Mi 12 Jan, 2011 16:58 Titel: |
|
|
Das mit den SV-Beiträgen stimmt soweit...
Aber du kannst nicht einfach pauschal die 920 Euro abziehen und da noch deine Werbungskosten drauf rechnen, denn die 920 Euro heißen nicht umsonst WERBUNGSKOSTENpauschale
Zunächst mal musst du alle deine Werbungskosten ermitteln, z.B. Fahrtkosten, Lehrmittel (Bücher) usw.
Liegt die Summe unter 920 Euro, dann darfst du trotzdem pauschal die 920 Euro ansetzen (das ist sozusagen das Minimum, das weder ansetzen darf). Und nur, wenn alle deine Werbungskosten zusammen über den 920 Euro liegen, darfst du den Betrag über die 920 Euro hinaus geltend machen...
Sollte das Bahnticket (oder was das ist) das einzige sein, dann hast du halt ca. 400 Euro an Werbungskosten, demnach unter 920 Euro und damit kannst du "nur" 920 Euro ansetzen...
Das bedeutet, du bräuchtest grob überschlagen ca. 1320 Euro (9324 Euro - 8004 Euro) an Werbungskosten, um noch unter die 8004 Euro zu kommen^^
Hilft dir das weiter? |
|
|
|
|
Sinamore87 Managing Director
Dabei seit: Jan 2007 Beiträge: 383 Wohnort: Hannover
|
Verfasst am: Mi 12 Jan, 2011 23:03 Titel: |
|
|
neledarikamrat hat Recht - wenn du nicht mindestens 1320 Euro Werbungskosten nachweisen kannst, kommst du nicht unter die Freigrenze.
Noch ein Frage: bekommst du Vermögenswirksame Leistungen? Diese müssen ebenfalls auf das zu versteuernde Einkommen draufgerechnet werden (im Normalfall nochmals 480 Euro).
Das Thema "Kindergeld" als Bankazubi ist ein weitläufiges Problem - viele Azubis bei uns im Hause lösen die Problematik durch den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge. |
|
|
|
|
Sam0sa Associate
Commerzbank Ausgelernt
Dabei seit: Apr 2010 Beiträge: 42
|
Verfasst am: Do 13 Jan, 2011 15:34 Titel: |
|
|
hey ihr 2,
danke für Eure Antworten! Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen..
also die Fahrtkarte ist nicht das einzige... ich hab noch einiges mehr, bin mir allerdings nicht sicher, ob ich den nötigen Betrag hinbekomme.
Was soll ich Eurer Meinung jetzt machen?
Wenn ich den Betrag nicht überschreite muss ich das komplette KG zurückzahlen oder? ? =/ Das wäre fatal, da ich das Geld dringend bräuchte im Monat!
LG,sam |
|
|
|
|
neledarikamrat Moderator
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 2778
|
Verfasst am: Do 13 Jan, 2011 16:40 Titel: |
|
|
Ich dachte, die hätten dir schon geschrieben, dass du keins mehr beziehen darfst... Oder wie ist das genau? |
|
|
|
|
Marcel1990 Vice President
3. Lehrjahr
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 92
|
Verfasst am: So 23 Jan, 2011 0:32 Titel: |
|
|
lass dich dochmal von deinem kundenberater beraten welche produkte das brutto mindern;) |
|
|
|
|
|
|
|
Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
|
Seite 1 von 1 |
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|