[ Commerzbank Tochtergesellschaft ComTS GmbH ]
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mr8 Associate
Dabei seit: Jun 2010 Beiträge: 63 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: Sa 14 Mai, 2011 0:30 Titel: |
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Funky hat folgendes geschrieben: | Naja soooo einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht.
In diesem Fall muss eine soziale Auswahl getroffen werden... und bevor Auszubildende mit Übernahmegarantie rausgekantet werden können, müssen meines Wissens nach andere Beschäftigte die unter 5 Jahre in dem Unternehmen sind und dort nicht ihre Ausbildung absolviert haben, ihren Hut nehmen. |
Ne ganz sicher nicht
Soziale Auswahl = umso kürzer im Unternehmen umso schlechter die Chancen, genauso wie bei kinderlosen Mitarbeiten. Azubis die fertig sind, sind die ersten Bauernopfer bei einem Personalabbau. Da sie die letzten in der Kette sind. Natürlich gehen Mitarbeiter die schon fest eingestellt sind und gar unbefristete Verträge haben vor Azubis die übernommen werden möchten. |
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Verfasst am: Sa 14 Mai, 2011 0:30 Titel: |
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Funky Managing Director
Sparkasse
Dabei seit: Sep 2009 Beiträge: 489 Wohnort: Magdeburg
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Verfasst am: Sa 14 Mai, 2011 2:22 Titel: |
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Danke das du mir die soziale Auswahl nochmal erläuterst, kann natürlich sein dass ich das in meiner kaufmännischen Ausbildung, die ebenfalls 3 Jahre gedauert hat, nicht mitbekommen habe. Aber Vorsicht ist ja bekanntlich besser als Nachsicht...
Nochmal zur Erläuterung: Bei der sozialen Auswahl spielen nicht nur Betriebszugehörigkeit, sondern auch das Alter der entsprechenden Person und das familiäre Umfeld was Ehe und/oder Kinder angeht eine Rolle.
So hätten wir das auch...
Zu dem Fall den du mit "ganz sicher nicht" kommentiert hast: Ich sprach dies an, weil wir damals in Sozialkunde in der BbS mal über einen solchen Fall gesprochen haben.
Soweit ich mich recht erinnern kann, ging es dabei auch um Azubine in einer größeren Kaufhauskette (fragt mich jetzt nicht welche^^), welche ursprünglich in ihrem Vertrag eine Übernahmegarantie auf ein Jahr befristet hatte.
Im Zuge der aufkommenden Finanzkrise wurde der ihr zugedachte Posten jedoch "wegrationalisiert" und sie stand am Ende ihrer Ausbildung dann folglicherweise mit leeren Händen da.
Kurz gesagt:
Sie hat geklagt, der oder die Richter haben ihr Recht zugesprochen mit der Begründung, dass die soziale Auswahl nicht richtig getroffen sei. Infolge dessen musste dann ein anderer Mitarbeiter der fest angestellt war seinen Hut nehmen, weil er zwar schon zwei Jahre im Unternehmen war, jedoch seine Ausbildung nicht in dem Unternehmen absolviert hat, sein Vertrag unbefristet war und die Azubine ihr vertraglich festgehaltenes Recht auf die Anstellung wahrnehmen können sollte.
Kurz darauf wurde wohl auf Grundlage dieses Urteils in zwei ähnlichen Fällen das Recht zugunsten der Azubis gesprochen.
Was Präzedenzfälle sind, brauch ich dir als Bankkaufmann (oder Fachwirt/Bachelor/Betriebswirt/Master... ist ja nicht so ganz ersichtlich^^) ja sicher nicht zu erklären.
PS:
Bevor das Geschrei nach einer Quelle oder sonstigem laut wird... ich bemühe mich mal etwas dazu zu finden, ist mir jetzt leider auf die schnelle nicht gelungen. Garnicht so einfach in den verschlugenen Pfaden der Jahre 2007 & 2008 etwas zu so einem vergleichsweise kleinen Urteil zu finden^^
In meinem alten Hefter sind aber noch entsprechenden Notizen, hab mal nachgeschlagen... _________________ "Menschlichkeit wird überbewertet..." by Dr. Gregory House |
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mr8 Associate
Dabei seit: Jun 2010 Beiträge: 63 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: Sa 14 Mai, 2011 6:13 Titel: |
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@ JacktheHype
An deiner Stelle würde ich die Schule weiter machen und dann einen besseren Ausbildungsplatz suchen. Oder noch besser über ein Studium nachdenken |
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