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Bankeeer Analyst
Sparkasse 1. Lehrjahr
Dabei seit: Jan 2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: Fr 24 Sep, 2010 15:13 Titel: Bankgeheimnis |
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Hallo!
Ich hab mal eine Frage zum Bankengeheimnis:
Und zwar hab ich mir grad so überlegt, ob man eigentlich lustige "Kunden Geschichten" erzählen darf.
D.h. wenn man zum Beispiel einem Freund erzählt, dass neulich ein Kunde da war, der in der Bank "gekotzt" hat oder so?
Natürlich ohne Nennen des Namens usw.???
Und wie ist es, wenn man den Namen auch erzählt?
Bitte klärt mich mal auf |
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Forum
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Verfasst am: Fr 24 Sep, 2010 15:13 Titel: Bankgeheimnis |
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Scoobydoo Moderator
Sparkasse 1. Lehrjahr
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 923 Wohnort: In der Heimatstadt des Ruhmreichen 1. FC Nürnbergs.
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Verfasst am: Fr 24 Sep, 2010 20:09 Titel: |
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Namen niemals nennen. Du darfst nicht sagen, wer Kunde oder nicht Kunde ist.
Lustige Storys darf man unter völliger Anonymität meines Erachtens scho erzählen _________________ Lg Scooby |
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Cr0ss Associate
Deutsche Bank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Sep 2009 Beiträge: 40
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Verfasst am: Sa 16 Okt, 2010 23:38 Titel: |
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Solange ein Kunde nicht anhand der entsprechenden Information zu identifizieren ist, darfst du natürlich darüber reden.
Pass besonders bei Promis auf - wir haben tlw. Prominente Kunden und da passiert es schnell, dass mal "was rausrutscht" - unbedingt lassen, kann böse ins Auge gehen!
Wenn dieser Kunde die Filiale betritt, dann lässt sich daraus schließen, dass er Kunde der Bank ist. Dementsprechend ist ein "Ey, der Ballack war gestern bei mir in der Filiale" ein verstoß! =P
Grüße |
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DonaldDuck Associate
Bewerber
Dabei seit: May 2009 Beiträge: 32
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Verfasst am: Di 22 Mai, 2012 14:59 Titel: |
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Hallo,
Frage: Darf man bei Familienangehörigen den Kontostand ansehen? Nur ansehen, nichts weitersagen!
Oder kann das Konsequenzen haben? wenn ja welche?
LG Donald _________________ Geld regiert die Welt! |
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iStevo Analyst
Commerzbank Ausbildungsplatz
Dabei seit: Nov 2011 Beiträge: 24
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Verfasst am: Di 22 Mai, 2012 20:37 Titel: |
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Ich habe meine Ausbildung noch nicht begonnen, aber ich denke schon dass das verboten ist.
Es gibt ja in Banken eine Revision und wenn die das sehen, kann das glaube ich sehr großen Ärger geben.
Wenn dies falsch ist, dann korrigiert mich bitte. |
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DonaldDuck Associate
Bewerber
Dabei seit: May 2009 Beiträge: 32
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Verfasst am: Sa 26 Mai, 2012 16:51 Titel: |
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Wird einem am Anfang der Ausbildung genau (auf laiendeutsch!) gesagt, was man darf und was nicht und muss man das auch unterschreiben?
Welche Folgen kann dann das haben, wenn herauskommt, dass man auf das Konto z.B. Schwester geschaut hat?
_________________ Geld regiert die Welt! |
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Praktiker Director
Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2006 Beiträge: 220
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Verfasst am: So 27 Mai, 2012 11:20 Titel: |
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Hallo,
es wird sogar eine der ersten Handlungen in deiner Ausbildung sein, eine Verpflichtung zu unterschreiben, dass du kundenrelevante und geschäftliche Daten streng vertraulich behandelst. Das heißt, außerhalb der Bank darfst du zu niemand ein Wort über finanzielle Angelegenheiten von Kunden erzählen, auch nicht, dass Herr X und Frau Y Kunde der Bank sind. Das Bankgeheimnis ist ein Berufsgeheimnis und darf nur unter strengsten Bedingungen umgangen werden (Strafverfahren gegen den Kunde z.B.). Aber das lernst du alles noch.
Dass du auch auf das Konto deiner Schwester schauen kannst, lässt sich mit Sicherheit nicht verhindern. Und das ist auch nicht gewollt, denn niemand in deiner Bank interessieren deine verwandtschaftlichen Verhältnisse. Auch hier gilt das Bankgeheimnis: Du darfst zwar alles wissen, aber du darfst es keinem erzählen.
VG |
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