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Cronk Analyst
Dabei seit: Jan 2013 Beiträge: 7
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Verfasst am: Mo 08 Apr, 2013 17:42 Titel: Erhalt d. Immatrikulationsbescheinigung |
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Hallo,
kann mir jemand sagen, ab wann man die Immatrikulationsbescheinigung als dualer Student bekommt?
Das Studium beginnt offiziell erst am 01. Oktober. Der Zeitraum vom 01. August bist Ende September zählt ja als Praktikum.
Meine Hochschule wäre die Berufsakademie Rhein Main.
Ich freue mich auf Antworten.
MfG
Cronk |
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Forum
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Verfasst am: Mo 08 Apr, 2013 17:42 Titel: Erhalt d. Immatrikulationsbescheinigung |
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Frank_3 Managing Director
Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 342
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Verfasst am: Di 09 Apr, 2013 16:18 Titel: |
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Hi da bin ich auch.
Diese erhälst Du dann frühestens am 01.10.2013. Semesterticket gibt es auch nicht vorher, obwohl dieses bereits ab September gültig ist und auch für diesen Monat bezahlt wird.
Falls Du noch Infos über die BA brauchst, ich kann dir sehr sehr viel berichten |
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Cronk Analyst
Dabei seit: Jan 2013 Beiträge: 7
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Verfasst am: Di 09 Apr, 2013 17:07 Titel: |
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Hey,
danke für die Antwort!
Ein paar Infos über die BA wären echt nicht schlecht |
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Frank_3 Managing Director
Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 342
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Verfasst am: Mi 24 Apr, 2013 13:25 Titel: |
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Du hast eine Nachricht. |
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COBA2014 Analyst
Commerzbank
Dabei seit: Mar 2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: Do 20 März, 2014 19:43 Titel: |
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Hallo,
Ich fang am 01.08.14 ein Duales Studium in der Commerzbank Zentrale an. Theoriephasen werden an der BA Rhein Main sein. Kann mir jemand von euch etwas darüber sagen , wie der " Stundenplan" der Berufsakademie aussieht ( wie viele Stunden am Tag etc.)? Ist der Lernaufwand wirklich so groß, dass man sich von der Freizeit für die drei Jahre verabschieden muss?
Außerdem habe ich einige weitere Fragen , wäre euch sehr dankbar, falls Ihr mir helfen könntet. Kann man sich die Vermögenswirksamen Leistungen auch direkt ins Girokonto auszahlen lassen? Das erste Semester fängt ja im Oktober an. Muss man die Studiengebühren ab August bezahlen ? Was kommt im Monat Netto ? Wie sieht das Einstiegsgehalt im Falle einer Übernahme aus?
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe ! |
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GenoXpert Analyst
Dabei seit: Mar 2014 Beiträge: 5
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Verfasst am: So 30 März, 2014 13:22 Titel: |
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Hi COBA2014!
Nein, die VL kannst Du Dir leider nicht direkt auf das Girokonto auszahlen lassen. Die VL müssen vermögenswirksam angelegt werden und stets von deinem Arbeitgeber an das jeweilige Anlageinstitut überwiesen werden (Überweisung in Gehaltsabrechnung vermerkt).
Das sieht dann ungefähr so aus (Gehaltsabrechnung, fikt. Beispiel):
Std/Fak Gehalt/Lohn********************
Ausbildungsvergütung*************929,00
Provis. Vers./Bspr.******************0,00
AG Verm. Bild.********************40,00 (Hier Aufschl. auf BRUTTO)
Fahrt/Essensgeld******************60,00
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Gesamtbrutto*******************1029,00
Lohnsteuer blablabla...
...
....
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Netto***************************810,51
Vermögensbild.********************40,00 (Hier Abschlag vom NETTO)
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ÜBERWEISUNG MA-GIRO***********770,51
Aufstellung überwiesener Beträge:
- 770,51 an Kto. XXXXXXXXXX bei XXXXXXXX DEINE BANK (das ist dein Nettogeh.)
- 40,00 an Kto. XXXXXXXX, Verw. Vertr.-Nr. 12345678/1992/VL bei XXXXXXXXXXX INVESTMENTGESELLSCHAFT
Infos zur Anlage der VL: h*tp://w*ww.de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genswirksamer_Sparvertrag#Anlageformen
Aber am besten meldest Du Dich mal beim Mitarbeiterberater Deiner Bank, der kann Dir am besten sagen, wie Du deine VL anlegen solltest. |
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