(Registrieren)
 FAQFAQ   SuchenSuchen   BenutzergruppenBenutzergruppen   ProfilProfil   Einloggen, um Nachrichten zu lesenEinloggen, um Nachrichten zu lesen   LoginLogin     
hierundhu
[ welche Bank? ]
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Bankkaufmann.com Foren-Übersicht -> Sonstige Unternehmen
 
Autor Nachricht
Gast54321
Gast





BeitragVerfasst am: Sa 29 Jun, 2013 7:25    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Du genießt also die Vorzüge des öffentlichen Dienstes. Ich zähle mal nur 2 auf:

1. Keine Abzüge vom Gehalt, außer Lohnsteuer.

2. Lohnfortzahlung auch nach 6 Wochen Krankheit und zwar so lange, bis wieder gesund bist.

Mit Sicherheit genießt du keine Vorteile des öffentlichen Dienstes. Zudem bist du "nur" ein normaler Angestellter in einem Unternehmen des öffentlichen Dienstes - d.h. du arbeitest für ein Unternehmen das die jeweilige Stadt als Rückrad hat, deshalb auch Unternehmen des öffentliche Dienstes.
 
Forum






Verfasst am: Sa 29 Jun, 2013 7:25    Titel:  



 
Di94
Vice President


Dabei seit: May 2013
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: Sa 29 Jun, 2013 10:24    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

alsodas stimmt so nicht da dies so in meinem vertrag steht. Des weiteren möchte ich nach 15 jahren verveamtet werden.
 
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kuju8
Associate


andere
2. Lehrjahr

Dabei seit: Jun 2012
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: Sa 29 Jun, 2013 11:25    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Beamter bei der Sparkasse? Als ob das geht Very Happy und 14 Jahresgehälter Zweifel ich auch stark an Very Happy
 
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: Sa 29 Jun, 2013 14:07    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Gast54321 hat folgendes geschrieben:
Du genießt also die Vorzüge des öffentlichen Dienstes. Ich zähle mal nur 2 auf:

1. Keine Abzüge vom Gehalt, außer Lohnsteuer.

2. Lohnfortzahlung auch nach 6 Wochen Krankheit und zwar so lange, bis wieder gesund bist.

Mit Sicherheit genießt du keine Vorteile des öffentlichen Dienstes. Zudem bist du "nur" ein normaler Angestellter in einem Unternehmen des öffentlichen Dienstes - d.h. du arbeitest für ein Unternehmen das die jeweilige Stadt als Rückrad hat, deshalb auch Unternehmen des öffentliche Dienstes.


Diese Vorteile haben mit dem öffentlichen Dienst nichts zu tun, sondern zählen zum Beamtentum.

Die meisten Sparkassen sind dem öffentlichen Dienst angehörig und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Man sollte also die Unterschiede kennen, bevor man sich hier zu Wort meldet.

Ja, man ist Angestellter. Und ja, man genießt die Vorzüge des öffentlichen Dienstes. Und nein, man ist und wird nicht verbeamtet und zählt Sozialversicherungabgaben auf Lohn und Gehalt. Nicht umsonst wird nach dem TvöD vergütet.
 
Gast






BeitragVerfasst am: Sa 29 Jun, 2013 14:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

kuju8 hat folgendes geschrieben:
Beamter bei der Sparkasse? Als ob das geht Very Happy und 14 Jahresgehälter Zweifel ich auch stark an Very Happy


Bei der Sparkasse gibt es 14 Jahresgehälter. 13 sind fix und das 14. richtet sich nach dem Betriebsergebnis...
 
Gast






BeitragVerfasst am: Sa 29 Jun, 2013 14:11    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Di94 hat folgendes geschrieben:
alsodas stimmt so nicht da dies so in meinem vertrag steht. Des weiteren möchte ich nach 15 jahren verveamtet werden.


Lass Dir das vielleicht nochmal erklären. Du wirst nicht verbeamtet. Und das NIEMALS. Du schlägst ja keine Beamtenlaufbahn ein. Da gibt es nen himmelweiten Unterschied. Laughing
 
Gast54321
Gast





BeitragVerfasst am: So 30 Jun, 2013 8:46    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Halten wir mal emotionslos fest: Bei 'ner Sparkasse kommt man finanziell schlechter weg. Auch kein 14. und 15. Monatsgehalt gibt es. Es gibt Urlaub und Weihnachtsgeld die zusammen in einer Jahressonderzahlung zusammengefasst sind und, ich glaube, um die 80% betragen. Das wars.
 
Gast






BeitragVerfasst am: So 30 Jun, 2013 11:50    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Gast54321 hat folgendes geschrieben:
Halten wir mal emotionslos fest: Bei 'ner Sparkasse kommt man finanziell schlechter weg. Auch kein 14. und 15. Monatsgehalt gibt es. Es gibt Urlaub und Weihnachtsgeld die zusammen in einer Jahressonderzahlung zusammengefasst sind und, ich glaube, um die 80% betragen. Das wars.


Und da "glaubst" Du falsch. Eben deswegen solltest Du Dich zurückhalten. Glauben heißt nicht wissen. Wink

Ich weiß das es ein 13. und ein 14. Gehalt gibt und das beträgt zusammengefasst nun nicht nur 80 %.
 
Forum






Verfasst am: So 30 Jun, 2013 11:50    Titel:  



 
neledarikamrat
Moderator


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 2778

BeitragVerfasst am: So 30 Jun, 2013 12:12    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Gast54321 hat folgendes geschrieben:
Halten wir mal emotionslos fest: Bei 'ner Sparkasse kommt man finanziell schlechter weg. Auch kein 14. und 15. Monatsgehalt gibt es. Es gibt Urlaub und Weihnachtsgeld die zusammen in einer Jahressonderzahlung zusammengefasst sind und, ich glaube, um die 80% betragen. Das wars.


Achtung, gefährliches Halbwissen Very Happy

Um hier auch mal ein paar (Un-)Klarheiten zu beseitigen:

1. Ein Angestellter einer Sparkasse ist zwar ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, für den auch der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in Verbindung mit dem Besonderen Teil Sparkassen gilt, jedoch KEIN Beamter. Eine Verbeamtung gibt es nicht. Der Ursprung dieser Annahme liegt in folgender Klausel des TVÖD-S, wobei das wie gesagt jedoch keine Verbeamtung in wirklichen Sinne ist:

"Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei."

Auch hinsichtlich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist wie bei anderen Arbeitgebern nach 6 Wochen Schluss, danach kommt Krankengeld.

2. Da du "nur" Angestellter im öffentlichen Dienst bist, zahlst du dieselben Abgaben wie jeder andere Arbeitnehmer auch, d. h. Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

3. Mit dem sagenumwobenen 13. und 14. Monatsgehalt oder auch Weihnachts-/Urlaubsgeld ist die Sparkassensonderzahlung gemeint. Diese besteht für Angestellte (= ausgelernt) aus einem garantierten Monatsgehalt in voller Höhe, welches im November ausgezahlt wird (daher quasi "Weihnachtsgeld") und einem weiteren Monatsgehalt, welches leistungsabhängig gezahlt wird ("14. Gehalt"). Auszubildende erhalten das garantierte 13. Gehalt ebenfalls im November in Höhe von 90% des Monatsgehaltes (ist mir so aus dem ehemaligen Tarifgebiet Ost bekannt, zu West kann ich nichts sagen), jedoch KEIN leistungsabhängiges 14. Gehalt. Von den tariflichen Regelungen abgesehen steht es natürlich jeder Sparkasse frei, individuell zusätzliche Prämien zu zahlen.

So viel erstmal zu den mitunter recht vagen Behauptungen, die hier aufgestellt worden sind...

Rein von den tariflichen Ausbildungsvergütungen her mag es richtig sein, dass die Sparkassen etwas weniger zahlen - ja. Allerdings geht es doch im Leben nicht immer nur ums Geld Rolling Eyes Es soll Leute geben, denen bei der Wahl des Ausbildungsbetriebes auch andere Faktoren wichtig sind, jeder setzt seine eigenen Prioritäten und entscheidet dementsprechend. Während meines Studiums habe ich BA-Studenten von verschiedensten Banken kennengelernt (natürlich nicht von allen, aber die Tendenz war eindeutig) und daher weiß ich, dass sich die Ausbildungskonzepte zwischen Sparkassen, Volksbanken, Großbanken usw. schon von den verschiedenen Unternehmensstrukturen, Organisationsformen etc. her nun mal voneinander unterscheiden. Ich selbst habe mich damals z. B. auch für die Sparkasse und gegen die Commerzbank entschieden und diese Entscheidung war FÜR MICH definitiv die richtige, was ein anderer für sich womöglich anders gesehen hätte.

Was die finanziellen Perspektiven nach der Ausbildung angeht, kommt es vor allem darauf an, in welchem Bereich der Bank man tätig ist und was man selber daraus macht (Weiterbildungen usw.). Auch in einer Sparkasse ist es möglich, gutes Geld zu verdienen Wink Ich weiß, dass einige meiner ehemaligen Kommilitonen mit weniger Geld nach Hause gehen als ich...

Also hört doch bitte endlich mal damit auf, ständig die eigene Bank in den Himmel zu heben und gegen andere Banken zu schießen (auch wenn die eigene Bank gern mal versucht, einem in der Ausbildung diese Mentalität einzureden). Je nachdem wie man selbst tickt, kann man bei vielen Banken eine qualitativ gute Ausbildung erhalten. Aber jeder muss doch für sich selbst entscheiden, wo er glaubt, am besten aufgehoben zu sein - abgesehen davon, dass es vor allem in der heutigen Zeit unwahrscheinlich ist, dass ihr in eurem Ausbildungsbetrieb bis zu eurem Ruhestand beschäftigt sein werdet - die reinste Illusion Wink
 
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast54321
Gast





BeitragVerfasst am: So 30 Jun, 2013 18:27    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Dem kann ich nichts mehr hinzufügen. Alles hat seine Vor- und Nachteile.
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5
Seite 5 von 5

 
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Forums ©