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Anne Director
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Feb 2006 Beiträge: 158
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Verfasst am: Sa 23 Sep, 2006 17:53 Titel: Kindergeld bei eigener Wohnung? |
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Hallo,
zum Thema Kindergeld gibt es hier schon einige Beiträge, aber die Antwort auf meine Frage habe ich darin noch nicht gefunden. Und zwar habe ich am 01.08. mit meiner Ausbildung angefangen und wohne z.Zt. noch bei meinen Eltern, die noch Kindergeld bekommen.
Zum 01.01.2007 möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen. Weiß jemand, ob ich dann auch noch Kindergeld bekomme? Wenn man verheiratet ist, bekommt man das auch während der Ausbildung nicht mehr, aber mir sagte jetzt jemand, dass das Zusammenwohnen wohl als "eheähnliche Gemeinschaft" gilt und es deshalb auch nicht mehr gezahlt wird. - Weiß da jemand was Genaues? DANKE |
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Verfasst am: Sa 23 Sep, 2006 17:53 Titel: Kindergeld bei eigener Wohnung? |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: Sa 23 Sep, 2006 17:59 Titel: |
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kindergeld kriegst keines, aber unterhalt von deinen eltern.... _________________ Wenn's um Geld geht - Sparkasse. |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: So 24 Sep, 2006 19:34 Titel: |
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kleiner nachtrag: unterhalt gibt es sicher, wenn du dich in deiner ERSTEN ausbildung befindest, aber das tust du nicht....
ich würd ma den menke fragen oder frau eckel, einer von beiden wird es wissen... _________________ Wenn's um Geld geht - Sparkasse. |
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Tom Vice President
Dabei seit: Aug 2006 Beiträge: 143
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Verfasst am: So 24 Sep, 2006 22:11 Titel: |
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was ist wenn ich 18 bin, ausbildungsplatz 100km entfernt ist und ich alleine dorthin ziehe?
bekommt man dazu noch staatliche untertützung?
naja muss ich mich wohl mal auf amtswegen erkundigen
edit: erste ausbildung. |
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siarolex Gast
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Verfasst am: Mo 25 Sep, 2006 15:44 Titel: dann will ich mal |
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Kindergeld ist meines Wissens unabhängig vom Familienstand. Die Freudin meines Bruders lebt mit ihm zusammen und haben zusammen einen Sohn - Sie ist in der Ausbildung zur Krankenschwester. Ihre Eltern bekommen Kindergeld für Sie und Sie bekomm Kindergeld für Ihren Sohn. Bis max. 27 Jahr kannst Kindergeld bekommen, wenn du im Jahr nicht mehr al imho 8500 euro verdienst (davon kann man Werbunskosten in Höhe von ca. 900 Euro noch abziehen).
Ansonsten wenn es deine zweite lehre ist und du einen eigenen Hausstand hast - kannst du Wohngeld beim Landratsamt in deiner Nähe beantragen. Sind bei mir monatl. ca. 70 Euro zusätzlich - ansonsten wenn du in der ersten Lehre bist, sind deine Eltern verpflichtet, dass Sie dich durchfüttern und dir einen Schlafplatz geben. Sollte das finanziell nicht möglich sein, kannst du Ausbildungsbeihilfe beantragen. Ist allerdings nicht viel - auch ca. 50- 150 Euro. Dann gibt es selbstverständlich noch die Möglichkeit nebenbei etwas auf 400€ Basis zu machen. Wie dus schlussendlich machst - bleibt dir überlassen. Meine Meinung ist, du suchst dir am besten einen Nebenjob und pfeifst auf die staatlichen Zulagen - dann musst nicht immer zittern, ob ja alles bewilligt wird.
Kleiner Tip am Rande: Auch als Arbeitsloser kann man noch Kindergeld bekommen. |
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Tom Vice President
Dabei seit: Aug 2006 Beiträge: 143
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Verfasst am: Mo 25 Sep, 2006 17:37 Titel: |
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naja ich verdiene jetzt als schüler wenns gut läuft 1000 euro und wenn weniger gut 300 euro pro monat durch nebenjobs..
nunja als azubi kann ich dann nicht mehr nachmittags mal schnell 3 h auf dem bau jobben oder mehr....
(eigentlich hat man es als schüler gut^^)
da wirds glaub ich auch schwer mit dem 400 euro job..
oder hat da jemand erfahrung?
wochenende ist definitiv keine chance.. freundin bringt mich um wenn ich noch mehr arbeite als jetzt...
oder neue freundin suchen?
Zuletzt bearbeitet von Tom am Mo 25 Sep, 2006 21:25, insgesamt einmal bearbeitet |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: Mo 25 Sep, 2006 20:10 Titel: Re: dann will ich mal |
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siarolex hat folgendes geschrieben: | Kindergeld ist meines Wissens unabhängig vom Familienstand. Die Freudin meines Bruders lebt mit ihm zusammen und haben zusammen einen Sohn - Sie ist in der Ausbildung zur Krankenschwester. Ihre Eltern bekommen Kindergeld für Sie und Sie bekomm Kindergeld für Ihren Sohn. Bis max. 27 Jahr kannst Kindergeld bekommen, wenn du im Jahr nicht mehr al imho 8500 euro verdienst (davon kann man Werbunskosten in Höhe von ca. 900 Euro noch abziehen).
Ansonsten wenn es deine zweite lehre ist und du einen eigenen Hausstand hast - kannst du Wohngeld beim Landratsamt in deiner Nähe beantragen. Sind bei mir monatl. ca. 70 Euro zusätzlich - ansonsten wenn du in der ersten Lehre bist, sind deine Eltern verpflichtet, dass Sie dich durchfüttern und dir einen Schlafplatz geben. Sollte das finanziell nicht möglich sein, kannst du Ausbildungsbeihilfe beantragen. Ist allerdings nicht viel - auch ca. 50- 150 Euro. Dann gibt es selbstverständlich noch die Möglichkeit nebenbei etwas auf 400€ Basis zu machen. Wie dus schlussendlich machst - bleibt dir überlassen. Meine Meinung ist, du suchst dir am besten einen Nebenjob und pfeifst auf die staatlichen Zulagen - dann musst nicht immer zittern, ob ja alles bewilligt wird.
Kleiner Tip am Rande: Auch als Arbeitsloser kann man noch Kindergeld bekommen. |
das unterschreib ich glaub ich mal einfach so.
wie gesagt, die perso-abteilung müsste das eigtl wissen.... _________________ Wenn's um Geld geht - Sparkasse. |
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Anne Director
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Feb 2006 Beiträge: 158
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Verfasst am: Mo 25 Sep, 2006 20:21 Titel: |
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Gut, danke erstmal für eure Antworten |
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Forum
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Verfasst am: Mo 25 Sep, 2006 20:21 Titel: |
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