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Gast
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Verfasst am: Mo 27 Nov, 2006 23:21 Titel: Frage zum Vertrag |
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Hey!
Hab meinen Ausbildungsvertrag (für ein BA-Studium) bekommen und muss ihn nun bis zum 15. Dezember unterschrieben zurückgeschickt haben. Das Problem ist, dass ich noch nicht weiß, ob ich auch zu der Bank gehen möchte. Habe nämlich noch weitere Zusagen von anderen Banken u. Unternehmen. Nun steht aber im Vertrag, dass man sich mit der Unterschrift verpflichtet, allen anderen Unternehmen abzusagen und keine weiteren Angebote anzunehmen.
Genauer Wortlaut: "Der/die Studierende erklärt, dass sonstige gestellte Studienaufnahmeverträge bei anderen Einrichtungen mit Abschluss dieses Vertrages unverzüglich zurückgezogen werden, weitere Studienaufnahmeverträge bei anderen Bildungseinrichtungen für Zeiten, die diesen Vertrag betreffen, nicht gestellt werden."
Der gleiche Ausbildungsvertrag wird auch an die BA geschickt, so dass ich mich dort nicht nochmal anmelden muss.
Meine Frage: Können die mich irgendwie dafür belangen, wenn ich zwar unterschreibe, mich später jedoch umentscheide und den Vertrag kündige? Eigentlich ist ja die Probezeit da, wo das Recht auf fristlose Kündigung gilt...
Vielleicht weiß ja jemand Bescheid... |
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Forum
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Verfasst am: Mo 27 Nov, 2006 23:21 Titel: Frage zum Vertrag |
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//Andre Gast
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Verfasst am: Mi 07 Feb, 2007 1:09 Titel: |
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hey,
grundsätzlich gilt, dass du alle azubi-verträge und auch ba-verträge abschließen kannst. Du kannst den ausbildungstätten danach immernoch absagen. Ich hatte z.B. einen azubivertrag und einen ba-vertrag gleichzeitig laufen und habe später einem abgesagt. Die probezeit bezieht sich eigentlich auf die ausbildungsstätte. Du bist also in der schönen position alles unterschreiben zu können.
Die VoBa macht es z.B. etwas geschickter und gibt zwar eine schriftliche zusage jedoch noch keinen vertrag. Die DeuBa schickt sehr schnell einen Vertrag (weiß ich aus eigener Erfahrung). |
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anny Department Head
Deutsche Bank 2. Lehrjahr
Dabei seit: Jan 2007 Beiträge: 3445 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Mi 07 Feb, 2007 1:14 Titel: |
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ich hab die frage in der art auch mal gestellt hab nämlich ein ähnliches problem - angeblich soll im BGB stehen, dass man auch noch absagen kann,.. hab mich aber noch nicht so ganz schlau gemacht - also verlass dich nicht nur auf die leute hier - kannst ja später nicht sagen, dass dir einer im internet gesagt hat du kannst das machen,.. also ich werde das die tage noch mal irgendwo schwarz auf weiß suchen |
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mannelig Department Head
Dabei seit: Dec 2006 Beiträge: 798 Wohnort: bald Hamburg
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Verfasst am: Mi 07 Feb, 2007 2:00 Titel: |
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Also...bei vielen Firmen wo ich war wars so, dass die viele haben, die nach Unterschrift, bis zu einem Monat vor Ausbildungsbeginn, wieder abspringen. Und sie können nichts dagegen tun.
Hat mir ein Personalmensch von Siemens gesagt... |
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