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Natii Analyst
Dabei seit: Oct 2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: Sa 10 März, 2007 13:06 Titel: |
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aalso seh ich das richtig wenn ich dann 734€ im 1. verdiene (13,5 Monatsgehälter) , und zusätzlich noch n Job auf 400 Euro Basis hab, dann ist das mit dem Kindergeld wohl sowieso gestrichen oder?? |
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Forum
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Verfasst am: Sa 10 März, 2007 13:06 Titel: |
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Sinamore87 Managing Director
Dabei seit: Jan 2007 Beiträge: 383 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: Sa 10 März, 2007 16:37 Titel: |
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auf jeden fall, ja!! da kommste NIE unter die 7.600 euro oder wie viel man haben darf. |
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Gast
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Verfasst am: Mi 04 Apr, 2007 17:44 Titel: |
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Vorstandsvorsitzender hat folgendes geschrieben: | riester hat doch nichts mit kindergeld zu tun, da ich die Riesterbeiträge nicht von meinem versteuertem Einkommen
erst abziehe.
Lediglich mit betrieblicher Altersvorsorge kann ich mir Kindergeld zurückholen. |
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Gast
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Verfasst am: So 26 Aug, 2007 18:30 Titel: |
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Natii hat folgendes geschrieben: | aalso seh ich das richtig wenn ich dann 734€ im 1. verdiene (13,5 Monatsgehälter) , und zusätzlich noch n Job auf 400 Euro Basis hab, dann ist das mit dem Kindergeld wohl sowieso gestrichen oder?? |
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Lord_Scrab Vice President
Dabei seit: Jun 2007 Beiträge: 118
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Verfasst am: So 26 Aug, 2007 19:30 Titel: |
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Ja, mit 400€ und und 734€ Brutto kannst du dich von deinem Kindergeld verabschieden. Aber hey seh es mal so, du hast dann mehr als genug (wie auch immer du es schaffst) |
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Knalltüte Gast
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Verfasst am: So 26 Aug, 2007 20:39 Titel: |
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Abgesehen davon, dass der Ausgangsbeitrag aus dem März stammt ist das natürlich völliger Blödsinn. Ich hatte in meiner Ausbildung Einnahmen in Höhe von 15.000 EUR und habe immer noch Kindergeld bekommen. Mein zu versteuerndes Einkommen lag bei 3.500 EUR.
Was sollen also solche Pauschalierungen ohne zu wissen wieviel Ausgaben die Person gegenrechnen kann? Die Wahrscheinlichkeit, dass sie entsprechend hohe Werbungskosten gegenrechnen kann ist natürlich schwindend gering, aber nichts ist schlimmer als solche Pauschalierungen.
10.000 EUR Bruttolohn von dem 920 EUR Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen werden. Hat man höhere Kosten können auch diese angesetzt werden allerdings muss man dann die gesamten Kosten nachweisen.
Der Mini-Job gilt als Bezüge mit rund 4800 EUR von dem eine Kostenpauschale i.H.v. 180 EUR abzuziehen ist.
Zudem wird der Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Einkünften und Bezügen abgezogen.
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge kann man natürlich auch die Einkünfte und Bezüge mindern. Allerdings hat man dann eine Versicherung am Hacken, die über Jahre hinweg sicherlich mehr an Kosten verursachen wird als das Kindergeld an Einnahmen einbringt. Also: Finger weg!!!
Gruß
Tüte |
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