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Gast
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Verfasst am: Mi 02 Apr, 2008 18:14 Titel: |
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ja das geht, wenn deine Einstellungsvoraussetzung Abitur ist und du schaffst es nicht, dann ist der vertrag hinfällig und du hast keine Ausbildungplatz mehr. Auch wenn man auch mit Realschulabschluss den Platz kriegen kann, es zählt das was in deinem Vertrag steht. Und wenn da steht Abitur ist Voraussetzung und du hast aber keins, dann wars das. So ist es halt. Find ich auch blöd, aber wird halt so gemacht. |
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Forum
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Verfasst am: Mi 02 Apr, 2008 18:14 Titel: |
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Stabilo Analyst
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: Mi 02 Apr, 2008 18:32 Titel: |
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kann man das nicht schon vorher regelen?
Aber ich glaub das kommt doch auch komisch rüber, wenn man dort nachfragt, wie es aussieht, wenn man sein Abi nun doch nicht schafft?! _________________ M@n soLlte dîe W€lt so nèHmen Wie $ie ist, aBer niCht sô LasSén. |
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styl Director
Dabei seit: Mar 2008 Beiträge: 202
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Verfasst am: Mi 02 Apr, 2008 19:03 Titel: |
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Normalerweise stehen die Unternehmen trotzdem zu ihren Azubis.
Diese haben schließlich alle Bewerbungshürden gemeistert und ihre Eignung für den Beruf unter Beweis gestellt.
In der Probezeit, sprich die ersten 4 Monate nach Ausbildungsantritt, kann sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer den Vetrag kündigen. Dies geschieht allerdings nur selten und hat größtenteils einen fundierten Grund. |
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Stabilo Analyst
Dabei seit: Apr 2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: Mi 02 Apr, 2008 19:22 Titel: |
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das hört sich ja super an, für die auskunft _________________ M@n soLlte dîe W€lt so nèHmen Wie $ie ist, aBer niCht sô LasSén. |
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