[ Freistellungsauftrag vergessen... was nun? ]
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Gast
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Verfasst am: Fr 04 Apr, 2008 16:20 Titel: Freistellungsauftrag vergessen... was nun? |
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Hallo ihr lieben Bankkaufleute, da ich meine Ausbildung noch nicht angefangen habe. habe ich nochnet soviel wissen und stelle deswegen meine frage einfach mal hier
Ich habe Anfang diesen Jahres bei cortal-consors ein Tagesgeld konto eröffnet mit 4.5% verzinsung p.a. (die zinsausschüttung ist jedes zu jedem quartal anfang)
jetzt habe ich anfang april online auf mein tagesgeldkonto geschaut und gestaunt das ich von ca. 150€ zinsen einfach mal gleich DIREKT ca. 50€ Steuern abgebucht wurden so das nur noch ca. 100€ zinsen übrig waren.
Nun habe ich herrausgefunden das man, wenn man im jahr weniger als 801€ zinsen pro jahr kriegt zu anfang bei der bank einen freistellungsauftrag geben muss damit diese nicht abgebucht werden...
nun war das aber halt mein erstes tagesgeldkonto und ich will nun wissen, wie ich mein geld wiederkriege, weil eigt. bin ich ja im recht da meine zinsen die ich dieses jahr kriegen werde die 801€ grenze nicht knacken werden.
Für antworten bedanke ich mich jetzt schonmal im voraus |
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Verfasst am: Fr 04 Apr, 2008 16:20 Titel: Freistellungsauftrag vergessen... was nun? |
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jonny55 Analyst
Dabei seit: Nov 2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: Fr 04 Apr, 2008 16:31 Titel: |
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erstmal ist das geld weg.
ich hoffe, dass du jetzt wenigstens einen fa gestellt hast.
zurück bekommst du das geld erstmal nicht, auch nicht mit der ausrede, dass das deine erste verzinste geldanlage war
nächstes jahr, wenn du die einkommenssteuererklärung machst, kriegst du das geld, was du in jener als einkünfte aus kapitalvermögen angeben musst, vielleicht zurück. ist bei jedem unterschiedlich, glaube unter 30% steuersatz.
hoffe, konnte dir helfen. |
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Flo3k Vice President
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2007 Beiträge: 71
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Verfasst am: Fr 04 Apr, 2008 16:37 Titel: |
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Die Zinsabschlagsteuer ist eine Vorrauszahlung, das heißt jeder bezahlt erstmal 30% + 5,5% Solidaritätszuschlag auf die 30%.
Der Freistellungsauftrag beugt dem erstmal bis 801€ vor. Wer ihn nicht erteilt, kann sich die Steuern in sofern wiederholen, dass sie der Steuerklasse "angepasst" werden - d.h., jemand der einen Steuersatz von 20% hat macht seine Steuererklärung und bekommt daraufhin gut 10% der gezahlten Zinsabschlagsteuer zurück - da du vermutlich Schüler bist und das Zinsfreie kontingent eh nicht ausgereizt hast, wirst du den Betrag dann wiederbekommen... |
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Gast
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Verfasst am: Fr 04 Apr, 2008 18:02 Titel: |
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danke fuer die schnellen antworten ^_^, schade das, dass geld erstmal weg ist |
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