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[ Jobben neben der Ausbildung ? ]
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Fabes84
Associate


Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: Mi 23 Apr, 2008 0:05    Titel: Jobben neben der Ausbildung ? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Servus Leute!

Bis zum Ausbildungsbeginn im September werde ich auf 400€ Basis jobben. Kann ich den Nebenjob während der Ausbildung weiterführen, oder wird das von der Volksbank untersagt ?

Greets
Fabes84
 
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Verfasst am: Mi 23 Apr, 2008 0:05    Titel: Jobben neben der Ausbildung ?  



 
Haytxa
Associate


Dabei seit: Mar 2008
Beiträge: 60
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: Mi 23 Apr, 2008 8:39    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also bei mir im vertrag steht...dass ich wenn ich jobs nebenbei machen das mit denen klären muss bzw denen bescheid geben muss

ich weiss nicht ob das bei volksbanken auch so ist..aber ich denk ma schon...es wär besser wenn die bescheid wissen

hast du schon den vetrag?guck nochma da rein wenn nix steht dann kannst du machen was du willst
 
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Ben
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 23 Apr, 2008 8:53    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wie Haytxa schon schrieb, musst du auf jeden Fall deinen Arbeitgeber darüber informieren, dass du noch einen Nebenjob hast. Wenn du allerdings dein Eindruck bekommst, dass er davon nicht besonders begeistert ist, würde ich den Nebenjob an deiner Stelle lieber aufgeben. Du müsstest nämlich dann unter Umstaenden damit rechnen, dass jedes kleine Versäumnis, dass dir unterläuft, auf deine Nebentätigkeit geschoben wird, ebenso Müdigkeit, Fehlzeiten usw.

Am besten, du fragst ganz vorsichtig und gibst auch gleichzeitig einen guten Grund für deinen Wunsch an, so dass dein Arbeitgeber eher einsieht, warum du neben deiner Ausbildung arbeiten möchtest.
 
Ben
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 23 Apr, 2008 8:58    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Oh noch was:
Allerdings müsstest du eventuell dein Kindergeld abmelden.
Erkundige dich bei der Familienkasse, wie hoch die Einkommensgrenze für dich liegt. Solltest du diese überschreiten, musst du das Kindergeld abmelden, sofern du noch welches beziehst.
 
Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Mi 23 Apr, 2008 10:23    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

7686 + 920 € Werbungskostenpauschbetrag Brutto ist die Grenze (kann sein, dass es auch 7866 sind, ich vertausch die immer Wink
Davon abziehen darf man aber noch die Sozialversicherungen...

Kuhlo
_________________
Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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Fabes84
Associate


Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: Mi 23 Apr, 2008 22:44    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Oh man!

Ich Depp hätte erstmal auf den Ausbildungsvertrag gucken sollen. Laughing

Aber da steht nur drin dass ich während meines Urlaubs keine weitere Erwerbstätigkeit ausführen darf!

Naja der Nebenjob ist auch nur da um bis zur Ausbildung über die Runden zu kommen, so ein paar Anzüge, Krawatten, Hemde, Schuhe und Gürtel bezahlen sich auch nicht von selbst....

Dennoch danke für eure Infos!!
 
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