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Gast
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Verfasst am: Do 01 Mai, 2008 18:55 Titel: Konto bei der Dreba |
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hello!
sagt mal,muss man ein koto bei der dreba haben,wenn man einen ausbildungsplatz dort beginnt?
bin nämlich noch zur zeit bei der sparkasse bremen.
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Forum
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Verfasst am: Do 01 Mai, 2008 18:55 Titel: Konto bei der Dreba |
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Gast
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Verfasst am: Do 01 Mai, 2008 19:21 Titel: |
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nein muss man nicht, ist egal wo man eins hat |
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Gast
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Verfasst am: Do 01 Mai, 2008 19:29 Titel: |
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Na ja... ich denke schon, dass es mehr oder weniger ein ungeschriebenes Gesetz ist, dass wenn man bei der Dreba arbeitet man dort selbstverständlich auch sein Konto hat(sowie alle verwandte auch am besten ). weiß es aba auch nich so genau. ich hab mir jedenfalls eins dort gemacht.
lg |
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Gast
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Verfasst am: Fr 02 Mai, 2008 10:26 Titel: |
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sobald du dein erstes gehalt überwiesen bekommst, solltest du ein konto bei der dreba haben. ist doch logisch! welche bank überweist denn die gehälter auf eine andere bank und hat somit einen nachteil??
ich hatte mein konto auch erst bei der volksbank und hab dann bei beginn der ausbildung das konto bei der dreba eröffnet.
ist auch viel praktischer...vorallem auch deswegen weil du ja wirklich bei allen großbanken kostenlos geld abheben kannst im gegensatz zur sparkasse...
hat also nur vorteile
liebe grüße |
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An00bis Gast
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Verfasst am: Fr 02 Mai, 2008 14:38 Titel: |
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Hi!
Also ich denke mal Pflicht ist es nicht, aber es ist schon praktischer.
Nicht zu vergessen das du natürlich auch bessere Konditionen bekommst. Die bekommst du so bei keiner anderen Bank(es sei denn du bist dort angestellt )
Da macht es schon Sinn den überwiegenden Teil bei deinem Arbeitgeber zu lassen. |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: Fr 02 Mai, 2008 18:02 Titel: |
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Der Arbeitgeber sieht es natürlich immer lieber, wenn das Gehaltskonto natürlich auch im eigenen Haus ist.
Ich würde an deiner Stelle zu Beginn das Konto bei der Sprkasse auflösen. |
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Gast12334 Gast
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Verfasst am: Di 06 Jan, 2009 15:44 Titel: |
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In den Sonderbedingungen meines damaligen Vertrages (2004) stand drin, dass es eine Pflicht ist sein Gehaltskonto bei der DreBa zu haben.
LG |
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