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[ Unterhalt in der Ausbildung... ]
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Kerschi
Analyst


Dabei seit: Jun 2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Mo 07 Jul, 2008 16:49    Titel: Unterhalt in der Ausbildung... Antworten mit Zitat nach oben ... 

Habe schon die suchfunktion benutzt,aber leide rkein richitges Thema gefunden.
Meine Eltern sind seit 1993 oder so geschieden und ich lebe bei meiner Mutter und ihrem jetzigen Mann...
Momentan bekommt meine Mutter ca. 300 Euro Unterhalt von meinem Vater und er woltte künftig das geldan mich bezahlen aus diversen Gründen.

Habe schon in anderen Foren geschaut aber da waren so komplizierte Antworten da habe ich nichts verstanden Wink
Ich hoffe ich finde hier jmnd der in der ähnlichen /gleichen Situation mal war.

Meine Frage ist, ob mein Vater überhaupt noch 300€ Unterhalt zahlen muss,wenn ich jetzt eine Ausbildunsgvergütung von 750€ brutto verdiene?!
Weiß leider nicht wie das Einkommen von meinem Vater ist,abgesehen davon ist er Rentner...
Will gar keinen genauen betrag,sondern nur, ob sich was am Betrag verringert, nicht das ich ihm jetzt meine Kontodaten durchgebe und er ewigkeiten 300€ zahlt und dann kommt raus das er viel weniger bazahlen hätte müssen Shocked
Würde mich auf eine kleine Antwort freuen =)
 
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Forum






Verfasst am: Mo 07 Jul, 2008 16:49    Titel: Unterhalt in der Ausbildung...  



 
Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Mo 07 Jul, 2008 17:10    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Puh sorry, aber das Unterhaltsrecht ist sooo kompliziert.

Entweder du wendest dich an einen Anwalt,oder klärst das mit deinem Vater.

Wobei das zweitere die einfachere Alternative ist.


Nach dem neuen Unterhaltsrecht wird das alles nochmal anders.

Smile Also wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, klär das erst mit deinem Vater Wink

Kuhlo
_________________
Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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rnbprince
Managing Director


Sparkasse
2. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2006
Beiträge: 416

BeitragVerfasst am: Mo 07 Jul, 2008 17:51    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

während der erstausbildung steht dir unterhalt zu ... glaube dein vater ist verpflichtet solange zu zahlen, bis du theoretisch für einen beruf qualifiziert bist bzw. ein bestimmtes alter erreichst.

so war es bei mir damals.
 
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Sylvie
Associate


Postbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Jun 2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: Mo 07 Jul, 2008 19:46    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also, inzwischen müssen die eltern eigentlich so lange für dich aufkommen, wie du nicht auf eigenen füßen stehen kannst... würd auch sagen, wenn du ein gutes verhältnis mit deinem dad hast, mit ihm das abklären, ansonsten beim amt mal nachfragen oder halt zum anwalt...
 
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