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[ Vertretungsberechtigung folgender Gesellschaften... ]
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Azubine-Kati
Analyst


Sparkasse
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di 09 Sep, 2008 21:58    Titel: Vertretungsberechtigung folgender Gesellschaften... Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo alle zusammen!

Ich lerne grade für meine ZP und mir ist da etwas unklar, ich habe versucht es nachzulesen aber ne 100% Antwort habe ich nicht gefunden, vl könnt ihr mir ja helfen. Ich bin euch im Vorraus schonmal sehr dankbar !!!

Mein Problemchen:
Wer darf vertreten z.B. bei ner Kontoeröffnung oder allg. ne Prokura erteilen,...
bei - GmbH
- AG
- OHG
- KG
- Partnerschaft
- eG

Ich habe jetzt gelesen, dass z.B. bei ner GmbH nur die "Gesellschafter gemeinschaftlich" Prokura und HV erteilen dürfen.
Ich habe immer gedacht, dass das die Geschäftsführer machen, wusste bloß nicht ob alleine oder gemeinschaftlich.
Ich hoffe es kennt sich jemand gut mit diesem Thema aus
Crying or Very sad
 
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Forum






Verfasst am: Di 09 Sep, 2008 21:58    Titel: Vertretungsberechtigung folgender Gesellschaften...  



 
spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Di 09 Sep, 2008 23:01    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ohja, ein schönes Thema...

h**p://w*w.lern-online.net/wirtschaft/unternehmensrechtsformen/gesellschaftsunternehmen/kapitalgesellschaften/

h**p://w*w.lern-online.net/wirtschaft/unternehmensrechtsformen/gesellschaftsunternehmen/personengesellschaften/

Suchdauer über Google für beides: ca 70 Sekunden Wink
_________________
Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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human-piranha
Director


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: Di 09 Sep, 2008 23:06    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Dann werde ich dir mal nach bestem Wissen und Gewissen antworten Smile

-GmbH: Grundsätzlich erstmal Gesamtvertretung der Gesellschafter, wird aber bei Gründung meist vertraglich geregelt. Das heißt, oft gibt es Einzelvertretung oder einen bestellten Geschäftsführer, ist alles, wie die Prokura im Handelsregister eingetragen. Für Eröffnung deswegen Handelsregisterauszug erforderlich.

-AG: Gesetzlich gesehen Gesamtvertretung aller Vorstandsmitglieder, vertraglich aber meist anders geregelt wie bei der GmbH.

-OHG: Jeder Gesellschafter in Einzelvertretung, es können aber Gesellschafter von der Geschäftvertretung ausgeschlossen sein, alles siehe Handelsregister.

-KG: Einzelvertretung der Komplementäre, aber auch einer vertraglichen Regelung vorbehalten, kann also wie bei GmbH und AG anders geregelt sein.

-Partnerschaft: gesetzlich gesehen erstmal Einzelvertretung, oft aber vertraglich zu Gesamtvertretung abgeändert, auch Ausschluss von Partner von der Vertretung möglich. Steht dann alles im Partnerschaftsregister.

zur Genossenschaft kann ich dir leider nichts sagen, kenne ich mich nicht aus mit.

Hoffe mal das hilft ein wenig Wink
 
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human-piranha
Director


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: Di 09 Sep, 2008 23:07    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ja toll, hast du den Link reingestellt, als ich beim Schreiben war Very Happy

so, ich mach hier nix mehr....
 
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Azubine-Kati
Analyst


Sparkasse
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi 10 Sep, 2008 17:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

vielen Dank human-piranha, das hat mir sehr geholfen.
 
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911_Emergency
Analyst


Sparkasse
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Do 11 Sep, 2008 21:49    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

human-piranha hat folgendes geschrieben:

-GmbH: Grundsätzlich erstmal Gesamtvertretung der Gesellschafter


Bei einer GmbH gilt grundsätzlich die Einzelvertretung (diese ist nicht einschränkbar*), die Gesamtvertretung gilt nur wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.

Gesamtvert. Recht gilt beispielsweise bei einem Kauf/Verkauf von Immobilien und Grundstücken oder Aufnahme von Krediten.

* d. h. wenn im Innenverhältnis ausgemacht wird das z. B. Gesellschafter A nur Schreibtische kaufen darf und Gesellschafter B nur Computer; und nun Gesellschafter A aufeinmal einen PC kauft ist der Kaufvertrag gültig und die Ware muss angenommen und bezahlt werden. Gesellschafter A kann aber von Ges. B im Innenverhältnis auf Schadensersatz verklagt werden.
 
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