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MegaMove Analyst
Dabei seit: Aug 2007 Beiträge: 16 Wohnort: Sulzbach (Murr)/ Stuttgart
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Verfasst am: Mi 22 Okt, 2008 19:26 Titel: JAV |
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hallo leute,
hat einer schon erfahrungen über die JAV gesammelt?
ich hätte die möglichkeit in die jav einzusteigen.
nun wäre meine frage ob es was gutes oder eher was schlechtes ist.
macht es spaß?
lohnt es sich?
einfach mal vor- und nachteile nennen.
danke |
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Forum
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Verfasst am: Mi 22 Okt, 2008 19:26 Titel: JAV |
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breeze Director
Sparkasse 2. Lehrjahr
Dabei seit: Dec 2006 Beiträge: 270
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Verfasst am: Do 23 Okt, 2008 18:01 Titel: |
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regelmäßige Treffen (zumindest bei unserer Sparkasse)
Mitspracherecht bei Personalversammlungen glaub ich zumindest..
Andere Kündigungsfristen
Macht sich eigentlich ganz gut würd ich sagen... |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: Mo 27 Okt, 2008 15:43 Titel: |
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Wenn deine Leistungen einigermaßen stimme, kannst du nachher im Übernahmeprocedere einen unbefristeten Übernahmevertrag einfordern, das ist so ziemlich der größte Vorteil. _________________ Wenn's um Geld geht - Sparkasse. |
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Hampton Associate
andere Ausgelernt
Dabei seit: Sep 2008 Beiträge: 44 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: Mo 27 Okt, 2008 15:55 Titel: |
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Nicht nur, wenn die Leistungen einigermaßen stimmen, sondern immer.
War selbst bei uns in der Bank Vorsitzender der JAV und fand es sehr interessant. War im Prinzip bei jeder Betriebsratssitzung dabei..natürlich immer ohne Mitbestimmungsrechte aber immerhin. |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: Mo 03 Nov, 2008 14:59 Titel: |
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Vorsicht mit solchen Aussagen
Zitat: |
BetrVG § 78a (BPersVG §9) :
Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend und Auszubildendenvertretung , .... ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.
(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung , .... endet.
(4) Der Arbeitgeber kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen,
1. festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nach Absatz 2 oder 3 nicht begründet wird, oder
2. das bereits nach Absatz 2 oder 3 begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen,
wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind der Betriebsrat, .... bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung [in diesem Fall bei Mitgliedern der Auszubildendenvertretung] auch diese Beteiligte.
(5) Die Absätze 2 bis 4 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist. |
_________________ Wenn's um Geld geht - Sparkasse. |
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Hampton Associate
andere Ausgelernt
Dabei seit: Sep 2008 Beiträge: 44 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: Mo 03 Nov, 2008 15:43 Titel: |
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Also ich lehn mich mal etwas aus dem Fenster und behaupte, dass mit Sicherheit kein deutsches Gericht es für eine Bank unzumutbar halten wird, einen Auszubildenden unbefristet übernehmen zu müssen, der nur mäßige Leistungen gezeigt hat.
O-Ton unseres damaligen Betriebsratsvorsitzenden: "Wenn Sie nicht goldene Löffel geklaut haben, muss Sie die Bank auch unbefristet übernehmen". |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: Mi 05 Nov, 2008 15:07 Titel: |
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Auslegungssache, ich würde mich auf jeden Fall nicht drauf verlassen. Sicherlich erleichtert die ganze Sache die unbefristete Übernahme nachher enorm, ist aber eben kein Garant. Und was für eine Bank zumutbar ist und was nicht, das wird sie Dir im Einzelfalle dann schon erklären
Außerdem, selbst wenn es müssen und es trotzdem nicht tun, was ist der nächste Schritt? Ein unbefristetes Übernahmeverhältnis einklagen? Jawoll... _________________ Wenn's um Geld geht - Sparkasse. |
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Hampton Associate
andere Ausgelernt
Dabei seit: Sep 2008 Beiträge: 44 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: Mi 05 Nov, 2008 18:12 Titel: |
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Durchaus kannst du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einklagen. Keine Bank wird sich aber darauf einlassen, weil sie wissen, dass sie das verlieren werden. |
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Forum
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Verfasst am: Mi 05 Nov, 2008 18:12 Titel: |
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spaddel Department Head
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Oct 2005 Beiträge: 1250
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Verfasst am: Mi 05 Nov, 2008 22:07 Titel: |
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Alles klar, folgende Situation: Du bist Personalverantwortlicher in einer Sparkasse für einen Filialbereich. Du bekommst einen gerade ausgelernten Jungangestellten zugeschlüsselt, mit miserablen schulischen Leistungen und scheinbar geringem Interesse am Beraten/Verkaufen.
Einer "Entlassung" nach der Ausbildung konnte der Jungangestellte rechtlich widersprechen. Was machst du?
a) Den jungen Menschen fördern und ihn mit aller Kraft unterstützen?
b) Solange Druck ausüben, bis der junge Mensch seine Koffer freiwillig packt und du die Stelle durch einen qualifizierteren und motivierteren Mitarbeiter besetzen kannst? _________________ Wenn's um Geld geht - Sparkasse. |
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mifte Director
Commerzbank 1. Lehrjahr
Dabei seit: Oct 2008 Beiträge: 188 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: Mi 05 Nov, 2008 22:22 Titel: |
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ganz ehrlich?
B!!! |
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