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Beni88
Analyst


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Mo 27 Apr, 2009 23:48    Titel: Anderkonten Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen.

Wenn bei einem Rechtsanwaltanderkonto der Kontoinhaber stirbt; was passiert dann mit dem Konto bzw. wer ist dann der neue Kontoinhaber und wie wird dieser bestellt und von wem?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen Smile

Gruß Beni
 
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Verfasst am: Mo 27 Apr, 2009 23:48    Titel: Anderkonten  



 
evil-grin
Associate


Sparkasse
2. Lehrjahr

Dabei seit: Nov 2007
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: Di 28 Apr, 2009 7:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

kontoinhaber ist ja der RA/Notar.
hat dieser einen vertreter offiziell(!!) bestellt kann dieser die konten auf sich umschreiben lassen.

ansonsten wird von der notar-/RA-kammer ein vertreter bestellt
 
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Di 28 Apr, 2009 13:08    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Falsch. Grundsätzlich kann auch nicht jeder mal eben Vollmacht erhalten, sonder nur Angehörige der entsprechenden Berufsgruppe (das nur nebenbei).

Es wird ein sogenannter Notariatsverweser ernannt, der sich um die weitere Abwicklung kümmert.
_________________
Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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Beni88
Analyst


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di 28 Apr, 2009 18:01    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

auch bei einem Rechtsanwalt?
 
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spaddel
Department Head


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Oct 2005
Beiträge: 1250

BeitragVerfasst am: Di 28 Apr, 2009 18:09    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Für alle Anderkonten gelten die gleichen Regeln.
_________________
Wenn's um Geld geht - Sparkasse.
 
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Beni88
Analyst


Dabei seit: Aug 2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Mi 29 Apr, 2009 23:00    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

okay. vielen dank Cool

ihr habt mir sehr geholfen.
 
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evil-grin
Associate


Sparkasse
2. Lehrjahr

Dabei seit: Nov 2007
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: Fr 01 Mai, 2009 9:42    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

spaddel hat folgendes geschrieben:
Falsch. Grundsätzlich kann auch nicht jeder mal eben Vollmacht erhalten, sonder nur Angehörige der entsprechenden Berufsgruppe (das nur nebenbei).

Es wird ein sogenannter Notariatsverweser ernannt, der sich um die weitere Abwicklung kümmert.


das meinte ich ich doch Wink
es muss immer ein RA vertreter eines RA sein und beim notar genauso Wink z.b. eine reno-gehilfin kann nie die vertretung des RA/notar in solchenfälnne übernehmen
 
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