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Elfhelm Analyst
Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi 09 Dez, 2009 10:49 Titel: Gerechte Eingruppierung? |
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Hallo Leute,
ich habe mich bei einer Landesbank als Sachbearbeiter in der Verwendungsnachweisprüfung beworben.
Es geht bei der Stelle darum ob Fördergelder des Staates rechtmäßig/zweckmäßig von Unternehmen/Kommunen verwendet wurden.
Mir wurde folgendes Angebot unterbreitet:
TG4 mit 8 Jahren Berufserfahrung: 2478 € Brutto/Monat
Einstellung zum 1. Februar.
Bin selber 27 Jahre alt und arbeite in der Privatwirtschaft und habe eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter.
1. Ist diese Eingruppierung korrekt? Nicht TG 5?!
2. Wie verhält es sich mit den Jahren der Berufserfahrung, da man ja lt. Tarif immer nur zum 1. Januar höhergestuft wird aber meine Einstellung erst im Februar erfolgen soll, was ja für mich schlechter wäre?!
3. Wird man automatisch in eine höhere Entgeltgruppe mit der Zeit eingruppiert?
Über aussagekräftige Antworten würde ich mich freuen.
Danke im Voraus.
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Forum
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Verfasst am: Mi 09 Dez, 2009 10:49 Titel: Gerechte Eingruppierung? |
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Elfhelm Analyst
Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do 10 Dez, 2009 15:44 Titel: |
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^^ Kann mir dazu wirklich keiner eine Antwort geben oder ist niemand von euch in diesem Bereich tätig?
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Renovatio Moderator
Commerzbank Ausgelernt
Dabei seit: May 2006 Beiträge: 1206 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: Do 10 Dez, 2009 19:41 Titel: |
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Du änderst deine Entgeltgruppe wenn dein Tätigkeitsumfang ein anderer (anspruchsvollerer) sein wird aber nicht alleine durch die Berufsjahre. Jedoch steigst du ja innerhalb der Gruppe mit den Berufsjahren.
Ich kenne leider keinen der diese Tätigkeit verübt, kann dir nur sagen wie es bei uns üblich ist und das ist als ausgebildeter Bankkaufmann der als Kundenberater einsteigt, gutes Abschlussergebnis hat bekommt TG6. Ich in meinem Fall steige dann z.B. im 5. Jahr ein weil ich vorher eine kaufmännische Ausbildung absolviert habe nach Beendigung des 20. Lebensjahres, dann gearbeitet habe (was sich manteltariflich als Bürotätigkeit ausdrücken lässt) und dann noch mal die Ausbildung zum Bankkaufmann durchlaufen habe. Glücklicherweise fordert der Manteltarif keine relevante Berufserfahrung sondern eine kaufmännische in Bürotätigkeit wodurch ich alles vorher anrechnen kann.
Ob für deine Tätigkeit jetzt TG5 oder 6 gerechtfertigt ist, das kann ich dir leider nicht sagen, weil ich auch keinen aus einer solchen Abteilung kenne, sorry.
Aber frag doch mal bei unserem Partnerportal Bankazubis.de dort sind schon fast mehr fertig ausgebildete als Auszubildende. |
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Elfhelm Analyst
Ausgelernt
Dabei seit: Dec 2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: Fr 11 Dez, 2009 11:47 Titel: |
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Ok, trotzdem dank ich Dir für deine Antwort. |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: Fr 11 Dez, 2009 13:13 Titel: |
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Danke @Renovatio für deine hilfreiche Antwort. |
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