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hierundhu
[ Anspruch auf Kindergeld? - Davor Praktikant... ]
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fritte
Analyst


Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Do 03 Dez, 2009 18:57    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Danke erstmal für die Antwort, aber den Durchblick hab ich jetzt ehrlich gesagt noch immer nicht... Auf dem Formular muss ich doch mein Brutto angeben, nicht das Netto... Wie läuft das also genau, dass hab ich noch nicht geschnallt Rolling Eyes
Das die Grenze nächstes Jahr höher ist hab ich auch schon gelesen, aber da steigt ja dann auch mein Hungerlohn Very Happy
Das was ich jetzt ausgerechnet hab, passt wie gesagt nicht... Dann bin ich für nächstes Jahr über den Grenzen... Dieses Jahr ist ja noch alles im grünen Bereich...
Wenn ich das richtig verstanden hab, kommt die betriebliche Altersvorsorge ja nicht in Betracht, weil ich das ja dann auch anders hinbekomme...
 
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Forum






Verfasst am: Do 03 Dez, 2009 18:57    Titel:  



 
Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Do 03 Dez, 2009 19:47    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Die baV kommt durchaus in Betracht, falls du es anders nicht schaffst.

ich kenn halt dein genaues gehalt nicht...


aber falls du das formular da hast, guck es dir nochmal genau an.
Du musst zwar das Bruttogehalt angeben, aber auf der 2. Seite die letzte Lücke glaub ich, da musste deine Sozialvesicherungsbeträge eintragen und die abziehen...
 
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fritte
Analyst


Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Do 03 Dez, 2009 20:31    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

wie gesagt, gehalt ist exakt nach tarif 776,15 inklu 40 euronen vl...
wie hoch fallen die werbungskosten bei euch so im durchschnitt? kann ich da mit wesentlich mehr rechnen? oder nur geringfügig mehr als die 920? hab keine vorstellung, wieviel da so über ein jahr zusammenkommt...
 
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Knut
Department Head


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Apr 2008
Beiträge: 768

BeitragVerfasst am: Fr 04 Dez, 2009 21:51    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wie viele Kilometer sagt der Routenplaner dir, wenn du mit dem Auto von deiner Wohnung zur Filiale bzw. zur Berufsschule fahren musst.

Wenn beides über 20km sind siehts schonmal gut aus. Ansonsten könnts schwierig werden...
 
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Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Fr 04 Dez, 2009 23:33    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Knut, warum > 20 km? Die Grenze für die Pendlerpauschale ist gefallen...


Kuhlo
_________________
Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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dadude
Analyst


Dabei seit: Nov 2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di 08 Dez, 2009 20:05    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Waren echt hilfreiche Posts dabei, nur...

1. Pendlerpauschale? Also wie wird das nun gehandhabt, ansetzen kann man also nur den einfachen, kurzen Weg, gibts da ein Minimum der Entfernung zur Arbeitsstelle?
2. Wie kann man sich das vorstellen mit "doppelter Haushaltsführung" wohne allein mit meiner Mum und zahle Ihr auch monatlich was, wie wird das anerkannt, soll ich da am besten nen Dauerauftrag einrichten damits von der Familienkasse auch gültig anerkannt wird oder bin ich da auf dem Holzweg?
3. Stehen auf der Lohnabrechnung die Arbeitnehemeranteile zur Sozialversicherung oder die des Arbeitgebers, eig. sinds ja beide Betragsgleich, oder darf ich dann nur 50% des Betrages der SoziVers.Anteile von der Rechnung fürs Kindergeld abziehen?

Mfg
 
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dadude
Analyst


Dabei seit: Nov 2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo 28 Dez, 2009 21:29    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wärs möglich das jemand zu den von mir angespochenen Punkten nochmal Stellung nimmt?
Dankeschön Smile
 
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neledarikamrat
Moderator


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 2778

BeitragVerfasst am: Mo 28 Dez, 2009 21:50    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Zitat:
1. Pendlerpauschale? Also wie wird das nun gehandhabt, ansetzen kann man also nur den einfachen, kurzen Weg, gibts da ein Minimum der Entfernung zur Arbeitsstelle?


es wird die einfache strecke angegeben (also der weg von zuhause zur arbeit bzw. umgekehrt)... außerdem musst du die kürzeste strecke angeben, egal ob du in wirklichkeit ne andere nimmst (wegen geringerer fahrzeit oder so)...
momentan ist es auch so, dass du - zurzeit jedenfalls noch - die gesamte strecke, d.h. vom ersten kilometer an, anrechnen kannst... aber das soll ja demnächst nochmal neu geregelt werden, hab ich gehört...


Zitat:
2. Wie kann man sich das vorstellen mit "doppelter Haushaltsführung" wohne allein mit meiner Mum und zahle Ihr auch monatlich was, wie wird das anerkannt, soll ich da am besten nen Dauerauftrag einrichten damits von der Familienkasse auch gültig anerkannt wird oder bin ich da auf dem Holzweg?


nix mit doppelter haushaltsführung! egal ob du ne eigene wohnung mit eigenem haushalt hast, zuhause wohnst und deiner mutter miete zahlst oder überhaupt keine ausgaben in diese richtung hast, das spielt keine rolle... meines wissens können miete u.ä. nicht angerechnet werden... wir wollens ja mal nicht übertreiben^^
den dauerauftrag kannst du natürlich trotzdem einrichten, so kannst du es nicht vergessen, monatlich zu bezahlen Razz aber in richtung kindergeld geht da nichts...


Zitat:
3. Stehen auf der Lohnabrechnung die Arbeitnehemeranteile zur Sozialversicherung oder die des Arbeitgebers, eig. sinds ja beide Betragsgleich, oder darf ich dann nur 50% des Betrages der SoziVers.Anteile von der Rechnung fürs Kindergeld abziehen?


auf der gehaltsabrechnung stehen natürlich nur DEINE anteile an der sozialversicherung (übrigens sind die nicht betragsgleich, weil die unfallversicherung ebenfalls zur sv zählt und die vom arbeitgeber allein getragen wird). und natürlich darfst du auch nur die sv-beiträge anrechnen lassen, die DU bezahlst und nicht die des arbeitgebers...
 
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Verfasst am: Mo 28 Dez, 2009 21:50    Titel:  



 
xxxchrissyxxx
Analyst


Raiffeisenbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Dec 2009
Beiträge: 1
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi 30 Dez, 2009 9:41    Titel: Kindergeld Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich habe vor kurzem auch diese Formulare zwecks dem Kindergeld bekommen, da ich im Januar 18 werde und ich über diese Betragsgrenze kommen, dürfte ich eigentlich kein Kindergeld mehr in Anspruch nehmen.
Ich habe diese Formular jetzt meiner Personalchefin gegeben und die hat das dann alles für mich gemacht. [/b]
 
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LamarOdom
Associate


Commerzbank
Ausbildungsplatz

Dabei seit: Nov 2009
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: Mi 30 Dez, 2009 11:28    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Mal ganz ehrlich, selbst im dritten Lehrjahr überschreitet man doch nicht den Freibetrag wenn man die Sozialversicherung und die Pauschale abrechnen muss, oder?
 
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