Lausitzer Rundschau: Ein hohes Gut Enge Grenzen für den Einsatz von Wahlcomputern
Geschrieben am 29-09-2010 |
Cottbus (ots) - Freie, gleiche, geheime Wahlen sind der Kern jeder
Demokratie. Das Grundgesetz hat deshalb dafür strenge Regeln
erlassen. Jeder Wahlberechtigte muss die Möglichkeit haben, frei von
jedem Druck und jeder Kontrolle sein Votum abzugeben. Und die Bürger
müssen nicht nur vertrauen, sondern selbst kontrollieren können, dass
ihre abgegebenen Stimmen korrekt gezählt werden. Bei der Abstimmung
per Wahlschein ist das kein Problem. Wenn die sichere Aufbewahrung
der Zettel garantiert ist, kann beliebig oft nachgezählt werden, um
jeden Zweifel an den Ergebnissen der Abstimmung auszuräumen. Mit dem
Einzug von Computern in die Wahllokale hat sich das verändert. Ein
Datensatz auf einem Speicherchip ist eben doch etwas anderes als ein
Stapel Papier mit angekreuzten Kreisen. Kritiker der schönen neuen
Wahl-Welt per Bildschirmklick waren deshalb keine Spielverderber,
sondern berechtigte Mahner. Auch der Cottbuser, dessen Klage jetzt
nach zwei Jahren vor dem Cottbuser Verwaltungsgericht verhandelt
wurde, gehört dazu. Die politische Spannung war allerdings zu diesem
Zeitpunkt aus dem Verfahren raus, denn inzwischen hatte das
Bundesverfassungsgericht über den Wahlcomputereinsatz bundesweit
befunden. Das Cottbuser Verwaltungsgericht konnte jetzt nur noch mal
deutlich machen: Was für die Bundeswahl gilt, muss auch bei Landes-
und Kommunalwahlen berücksichtigt werden. Deshalb wird es Urnengänge
mit der bisher eingesetzten Rechnertechnik auch in Brandenburg nicht
mehr geben. Das Vertrauen auf das reibungslose Funktionieren einer
Maschine ersetzt keine demokratische Kontrolle durch die
Öffentlichkeit. Moderne Technik ist damit jedoch nicht auf alle Zeit
aus den Wahllokalen verbannt. Wenn Fachleute die
verfassungsrechtlichen Lücken schließen, kann irgendwann doch wieder
per Bildschirmklick votiert werden. Denn die Vorteile der
Computerabstimmung liegen auch auf der Hand: weniger Wahlhelfer,
schnellere Ergebnisse. Wer das will, muss jedoch die
verfassungsrechtlichen Maßstäbe für den Urnengang in jedem Detail
einhalten. Für Glauben und Vermuten ist dabei kein Platz. Dazu sind
freie, gleiche, geheime Wahlen in einer Demokratie ein zu hohes Gut.
Originaltext: Lausitzer Rundschau
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