Michalk: SGB II-Empfänger mit Behinderung erhalten mehr Leistungen
Geschrieben am 30-09-2010 |
Berlin (ots) - Der Vorschlag zur Umsetzung des
Bundesverfassungsgerichtsurteils des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales sieht deutliche Verbesserungen für Menschen mit
Behinderung vor. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Michalk:
"Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf zur Neuberechnung der
SGB II-Regelsätze auch für hilfebedürftige Menschen mit Behinderung
klare und faire Verbesserungen vorgeschlagen. Hilfsmittel, wie
orthopädische Schuhe, Reparaturen oder Mietkosten von therapeutischen
Geräten, wie etwa Rollstühlen, werden nicht mehr in den Regelsatz
hinein gerechnet, sondern zusätzlich von der Agentur für Arbeit
gezahlt. Diese positive Neugestaltung ist aus Sicht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ganz im Sinne der Bedürfnisse von
Grundsicherungsempfängern mit Behinderung.
Ebenfalls gut ist, dass in den Vorschlag für den neuen Regelsatz
die Praxisgebühr eingeflossen ist. Auch diese Entscheidung kommt
insbesondere Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung
zugute.
Das oberste Ziel lautet, Menschen mit und ohne Behinderung in den
Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Grundsicherung darf für die
Betroffenen keine Dauer-, sondern im besten Fall eine Übergangslösung
sein. Die heute neu veröffentlichten Arbeitslosenzahlen machen wieder
Mut: Seit langem sind auch die Arbeitslosenzahlen von Menschen mit
Behinderung wieder leicht zurückgegangen. Im Vergleich zum August ist
die Quote schwerbehinderter Arbeitsloser um 1,7 Prozent gesunken."
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax: (030) 227-56660
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