KanAm US-Grundinvest wird liquidiert: Hahn Rechtsanwälte raten Anlegern zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen
Geschrieben am 05-10-2010 |
Hamburg (ots) - Was viele befürchtet haben, ist nun eingetreten.
Der erste bundesdeutsche offene Immobilienfonds, der KanAm US
Grundinvest, wird abgewickelt. Der KanAm US Grundinvest weist die
Besonderheit auf, dass er ausschließlich in Immobilien in Nordamerika
investiert und in US-Dollar notiert ist. Im Zuge der Finanzkrise war
der Fonds in Liquiditätsprobleme geraten. Zahlreiche Anleger hatten
die plötzliche Stärke des US-Dollars für Gewinnmitnahmen genutzt und
ihre Anteile verkauft. Seit Oktober 2008 war der Handel von Anteilen
ausgesetzt. Er hätte am 28.10.2010 wieder öffnen müssen. Nun hat die
Fondsgeschäftsführung nach einer repräsentativen
Vertriebspartnerumfrage entschieden, den Fonds abzuwickeln. Zehn der
17 Fondsimmobilien sollen bereits veräußert worden sein. Hieraus soll
ein Erlös von 250 Mio. USD-Dollar zur Verfügung stehen. Das sind 45
Prozent des Fondsvolumens von 540 Mio. USD-Dollar.
Ob die Erwerber von Anteilen am KanAm US-Grundinvest einen Verlust
machen werden, hängt davon ab, zu welchen Preisen die restlichen
sieben Immobilienobjekte verkauft werden können. KanAm will sich
jetzt bis Ende März 2012 Zeit nehmen, die restlichen Immobilien zu
verkaufen. Unter anderem ist der Fonds an dem größten, noch in Bau
befindlichen US-Einkaufszentrum in New Jersey beteiligt; der
US-Partner Mills war wegen des Vorwurfes von Bilanztricksereien ins
Gerede gekommen. Nach Veräußerung der Gewerbeimmobilien durch den
Fonds soll Depotbank M.M. Warburg die Abrechnung gegenüber den
Anlegern und dem Fiskus vornehmen.
"Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Abwicklung des KanAm
US-Grundinvest negative Auswirkungen auf den Morgan Stanley P2 Value
und den DG Europa hat", meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft, der bereits zahlreiche Anleger von
offenen Immobilienfonds vertritt. Den Anlegern vom KanAm
US-Grundinvest rät er, "etwaige Schadensersatzansprüche gegen die
beratende Bank und die Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich
prüfen zu lassen." Grundlage dafür seien eine mögliche Falschberatung
und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. "Die betroffenen
Anleger müssen allerdings gegebenfalls jetzt schnell handeln," sagt
Hahn, "denn Schadensersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre
nach Erwerb der Fondsanteile." Anleger können deshalb nicht abwarten,
ob ihnen ein Verlust entsteht, sondern müssen jetzt handeln.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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