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QVT verklagt Commerzbank-Tochter Eurohypo in den USA wegen Vertragsbruchs und Verletzung von Treuepflichten betreffend Eurohypo-Treuhandgesellschaften in Delaware

Geschrieben am 07-10-2010

New York/Frankfurt am Main (ots) - Wertpapiere im Wert von 1,2
Milliarden US-Dollar von Klage gegen Commerzbank-Gruppe betroffen

Von QVT Financial LP (QVT) mit Sitz in New York verwaltete Fonds
(QVT-Fonds) haben heute beim Court of Chancery des US-Staates
Delaware eine Klage gegen die Eurohypo AG und zwei ihrer
Tochtergesellschaften in Delaware ("Eurohypo") eingereicht. Die
Eurohypo gehört vollständig zur Commerzbank-Gruppe ("Commerzbank").
Die Klage betrifft zwei von der Eurohypo in Delaware gegründete
Treuhandgesellschaften ("Trusts"), die von QVT-Fonds gehaltene
gewinnabhängige Wertpapiere ("Trust Securities") begeben haben.

Die Klage in Delaware stützt sich auf die folgenden Vorwürfe:
- Eurohypo veranlasste die Trusts zur Aufnahme von rund 1,2
Milliarden US-Dollar an den Kapitalmärkten durch Begebung
von gewinnabhängigen Wertpapieren. Damit kommunizierte die
Eurohypo, dass das Institut auch künftig eine selbständige
Gewinn maximierende Unternehmenseinheit bleiben werde und
erzeugte damit eine ebensolche Erwartung auch bei den
Inhabern der gewinnabhängigen Trust Securities.
- Im Juni 2007 schloss die Eurohypo mit der Commerzbank
einen Beherrschungsvertrag, wodurch sie ihre
Selbständigkeit als auf eigenständige Gewinnmaximierung
ausgerichtete Gesellschaft aufgab und sich den Weisungen
der Commerzbank unterwarf.
- Durch die vertragliche Aufgabe ihrer Selbständigkeit und
des Rechts auf eigenständige Gewinnmaximierung sowie durch
das Aussetzen der im Jahr 2010 fälligen Zahlungen
verletzte die Eurohypo ihre vertraglichen und
Treuepflichten sowohl gegenüber den Trusts als auch
gegenüber den Inhabern der gewinnabhängigen Trust
Securities.
- Da auf von der Eurohypo AG emittierte Genussscheine
Ausschüttungen fällig sind, ist sie auch vertraglich
verpflichtet, entsprechende Zahlungen für die Trust
Securities an die Trusts zu leisten.

Die QVT-Fonds fordern für die Trusts einen Schadensausgleich in
Höhe von rund 68 Millionen US-Dollar sowie die gerichtliche
Feststellung, dass die ausstehenden Zahlungen fällig sind und den
Inhabern der Trust Securities ausgezahlt werden müssen. Die QVT-Fonds
halten Trust Securities im Nominalwert von rund 226 Millionen
US-Dollar ebenso wie von der Eurohypo AG direkt begebene deutsche
Genussscheine. Die Commerzbank hat dazu festgestellt, dass solche
Papiere nicht mehr als bankregulatorisches Eigenkapital für die
Commerzbank qualifiziert werden könnten, sollte die Eurohypo zu
Zahlungen auf gewinnabhängige Wertpapiere gezwungen werden.

QVT hat in den vergangenen neun Monaten versucht, die Eurohypo und
die Commerzbank zu einem konstruktiven Dialog über die
Zahlungsausfälle für diese Instrumente zu bewegen. QVT ist enttäuscht
darüber, dass Commerzbank und Eurohypo sich einem Dialog verweigern.
Im August 2010 reichte eine Beteiligungsgesellschaft der QVT-Fonds
eine Klage gegen die Eurohypo in Deutschland ein, um fällige
Zahlungen auf Genussscheine durchzusetzen. Heute wurde von den
QVT-Fonds schließlich die Klage in Delaware eingereicht.

Originaltext: QVT Financial LP
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78710
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