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EANS-Adhoc: HIRSCH Servo AG / Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung

Geschrieben am 27-10-2010


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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27.10.2010

[pic]


HIRSCH Servo AG
A-9555 Glanegg 58, Kärnten
Tel.Nr. +43 4277 2211 0
homepage: www.hirsch-gruppe.com
ANMELDUNG: e-mail Adresse: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at
FaxNr.: +43 (0)1 8900 500 73
Wertpapier-Kenn-Nr. AT0000849757


Einladung

zu der am Donnerstag, den 25. November 2010, um 11 Uhr im Haus der
Industrie, Schwarzenbergplatz 4, Urbansaal, A-1031 Wien
stattfindenden

15. ordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g:


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
Corporate Governance - Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht, jeweils zum 30. Juni 2010, sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010
2. Bericht über das im Jahresabschluss zum 30. Juni 2010 ausgewiesene
Bilanzergebnis
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der
Mitglieder des Aufsichtsrates
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder
des Aufsichtsrates
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010/2011


- Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der


Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
sohin nach dem Anteilsbesitz am 15.11.2010, 24:00 Uhr. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist. Bei depotverwahrten
Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft unter der oben angeführten Adresse
in Schriftform oder Textform (auch per Telefax oder im pdf-Format
als Beilage zu einem E-Mail) bis längstens am dritten Werktag vor
der Hauptversammlung, das ist der 22.11.2010, zugehen muss.
"Textform" bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des Aktionärs genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift
oder anders erkennbar gemacht wird. Die Depotbestätigung muss sich
auf den Nachweisstichtag beziehen. Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen
Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher
und englischer Sprache entgegengenommen. Für nicht depotverwahrte
Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche Bestätigung
eines Notars, die sich ebenfalls auf den Nachweisstichtag
beziehen muss und der Gesellschaft spätestens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 22.11.2010, zugehen muss.
- Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Corporate
Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Lagebericht, der
Bericht des Aufsichtsrats und die Beschlussvorschläge sind zur
Einsicht für Aktionäre in den Räumlichkeiten der Gesellschaft an
der oben angeführten Adresse während der üblichen
Geschäftszeiten, Montag bis Donnerstag (Werktags) 8 Uhr bis 17
Uhr sowie Freitag (Werktags) 8 Uhr bis 12 Uhr, aufgelegt und
werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. Die Aktionäre haben die
Möglichkeit, ab dem 04.11.2010 bei der Gesellschaft oder auf deren
Homepage in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4. AktG Einsicht
zu nehmen.


- Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109
AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§
110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu.
Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, das ist der 04.11.2010, schriftlich und das Recht nach § 110
AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der
16.11.2010, in Textform (auch per


E-Mail oder Telefax) von jedem Aktionär gegenüber der
Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen
über diese Rechte sind auf der Homepage der Gesellschaft für
jeden Aktionär ab sofort zugänglich. - Auf das Recht jedes
Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG
und § 114 AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss
einer bestimmten Person schriftlich, das heißt mit Unterschrift
des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden; dies gilt auch
für den Widerruf der Vollmacht. Jedenfalls ist die
Übermittlung der Vollmacht und deren Widerrufs per Telefax
zulässig. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren
Widerruf ist zwingend das auf der Homepage der Gesellschaft für
ihre Aktionäre zugänglich gemachte Formular zu verwenden (§ 114
Abs. 3. AktG). Dieses Formular ermöglicht auch die Erteilung
einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass
ihm Vollmacht erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf
muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf
entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversammlung
vorzulegen oder vorab an die HIRSCH Servo AG an die oben
angeführte Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer zu
übermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei den drei
zuletzt genannten Kommunikationsformen (Übermittlung an die
Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer) jedenfalls bis
24.11.2010, 16 Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss. - Gemäß
§ 262 Abs 20 AktG nimmt die Gesellschaft Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Die
Erklärungen dürfen daher ausschließlich per Post, Telefax oder
E-Mail an die oben angeführte Postanschrift, Telefax-Nummer bzw.
E-Mail- Adresse übermittelt werden. - Alle zuvor bezeichneten
gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf
der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf
Anfrage an Aktionäre versandt. - Die Gesamtanzahl der Aktien der
Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung 500.000
(fünfhunderttausend) Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Per
21.10.2010, Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die
Gesellschaft 958 eigene Aktien, die kein Stimmrecht vermitteln,
sodass unter Berücksichtigung dieser eigenen Aktien aktuell 499.042
Stimmrechte bestehen.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert,
einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.

Glanegg, am 27. Oktober 2010
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Hirsch Servo AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau MMag. Marlene Wieland, Tel:
04277/2211-126, Fax-DW: -170, E-Mail: marlene.wieland@hirsch-gruppe.com,
www.hirsch-gruppe.com

Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000849757
WKN: 907452
Index: WBI, Standard Market Continous
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Wien / Geregelter Freiverkehr


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