Hedging vs. Spekulation: Keine grundlegenden Einschränkungen der Warenterminbörsen
Geschrieben am 04-11-2010 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Der OVID-Brief, Ausgabe 2/10, liegt in der
digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Die Überarbeitung der Richtlinien zu Märkten für Finanzinstrumente
(MiFID) und Marktmissbrauch (MAD) sowie die geplante EU-Verordnung zu
Derivaten wird derzeit in Deutschland und in Brüssel intensiv
diskutiert. Ein besonderes Augenmerk fällt dabei auf den Handel mit
agrarischen Rohstoffen. Der Agrarsektor bildet die Grundlage für die
Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und ist damit ein
sensibler Bereich. Die Akteure im Agrarmarkt setzen den Börsenhandel
jedoch nicht zu Spekulationszwecken ein, sondern zur Absicherung
(Hedging) von Rohstoffgeschäften. Das gilt für die
ölsaatenverarbeitende Industrie, den Handel und moderne
Landwirtschaftsbetriebe gleichermaßen. "Börsengeschäfte mit
agrarischen Rohstoffen sind leider in Verruf geraten. Zu Unrecht.
Nutzen die meisten Marktteilnehmer die Börse doch, um durch
Preisabsicherung ihr Risiko zu minimieren. Eine grundlegende
Einschränkung des Warentermingeschäfts im Agrarhandel hätte
schwerwiegende Konsequenzen", warnt Wilhelm F. Thywissen,
Vorsitzender von OVID - Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie
in Deutschland.
Warenterminbörsen funktionieren für Landwirte, Händler und die
verarbeitende Industrie sowie für die Lebens- und
Futtermittelindustrie nur dann zur Absicherung der Rohstoffgeschäfte,
wenn hinreichend Liquidität am Markt, d. h. genügend Handelsvolumen
an der Börse vorhanden ist. Nur so ergeben sich ausreichend Verkaufs-
und Kaufmöglichkeiten. Dafür braucht es neben den regelmäßigen
Händlern aus dem Agrarbereich, den sogenannten Commercials, auch
Finanzinvestoren, die gerade durch ihre großen Handelsvolumina die
dringend benötigte Liquidität in den Markt bringen. "Eine Politik der
Begrenzung von Handelsvolumina, eine Mindesthaltepflicht für
Termingeschäfte oder die Hinterlegung mit ausreichend physischen
Rohstoffen sind kein gangbarer Weg für den Handel mit agrarischen
Rohstoffen. Die bestehenden Börsenregelungen sehen bereits vor, dass
z. B. Geschäfte mit ausreichend Liquidität hinterlegt werden müssen,
um entstehende Preisdifferenzen jederzeit ausgleichen zu können.
Zusätzliche grundlegende Limitierungen von Marktteilnehmern lähmten
das Sicherungssystem der Warenterminbörsen und stellten es damit
generell in Frage", mahnt Thywissen. Das betrifft nicht nur den
Handel an der Börse. Für die deutschen und europäischen
Marktteilnehmer ist zudem entscheidend, dass auch außerbörsliche
Warenterminmärkte (sogenannte "Papiermärkte"), wie beispielsweise der
Papiermarkt für rohes Rapsöl, weiterhin funktionieren und zur
Absicherung genutzt werden können. Anderenfalls würde Unternehmen die
Möglichkeit zur Absicherung ihrer Geschäfte genommen, mit der
Konsequenz, dass der Agrarhandel dann erst recht mehr und mehr zum
"Spekulationsgeschäft" würde - mit großen Unsicherheiten für die
Lebensmittelproduzenten und damit auch die Konsumenten.
Mehr zum Thema im aktuellen OVID-Brief, im Internet unter
www.ovid-verband.de : Hedging vs. Spekulation: Handel mit
Agrarrohstoffen
Originaltext: OVID, Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/77329
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_77329.rss2
Pressekontakt:
OVID - Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland
e.V.
Kirstin Karotki
Pressesprecherin
Tel: 030/72625930
E-Mail: karotki@ovid-verband.de
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