PSV-Beitragspflicht für rückgedeckte Versorgungen höchstrichterlich bestätigt
Geschrieben am 11-11-2010 |
Düsseldorf (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt
mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 25.08.2010 (Az: 8 C
40.09), dass Versorgungssysteme, die der Insolvenzsicherung durch den
Pensionssicherungsverein (PSV) unterliegen, auch beim Abschluss von
Rückdeckungsversicherungen in vollem Umfang melde- und
sicherungspflichtig bleiben.
Das BVerwG bekräftigt mit diesem Urteil, dass sich nach der
aktuellen Rechtslage die gesetzliche Sicherungspflicht ausschließlich
nach dem gewählten Durchführungsweg richtet. Daran ändert weder eine
kongruente Rückdeckung noch eine Verpfändung der Finanzierungsmittel
etwas.
Den sachlichen Grund für eine generelle Insolvenzsicherungspflicht
von Direktzusage und Unterstützungskassen sieht das BVerwG darin,
dass hier eine Insolvenz des Arbeitgebers - anders als bei
Direktversicherung und Pensionskasse - zu einem unmittelbaren
Dotierungsausfall führt. Der Direktzusage und der Unterstützungskasse
haftet nach Auffassung des BVerwG ein hohes abstraktes
Insolvenzrisiko an. Im Interesse einer möglichst einfachen
Beitragserhebung soll es aber zulässig sein, allein auf das abstrakte
Insolvenzrisiko abzustellen und die tatsächliche individuelle
Sicherung zum Beispiel durch Abschluss von Rückdeckungsversicherungen
außer Betracht zu lassen.
Das BVerwG sieht außerdem keine Grundlage für eine entsprechende
Anwendung der für Pensionsfonds geltenden ermäßigten
Beitragsbemessungsgrundlage.
Stefan Suhre, Geschäftsführer der Longial GmbH: "Eine Ermäßigung
der PSV-Beiträge für rückgedeckte Versorgungssysteme wird nur durch
eine Gesetzesänderung erreicht werden, die auch das tatsächliche
Sicherungsniveau stärker berücksichtigt. Wir bei Longial begrüßen
deshalb auch die aktuellen Bestrebungen, das Beitragssystem auf
politischer Ebene zu reformieren."
Über Longial
Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist ein unabhängiges
Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für betriebliche
Altersversorgung (bAV). Von der Beratung bei Neueinrichtung oder
Umstrukturierung der bAV, über versicherungsmathematische oder
betriebswirtschaftliche Bewertungen bis hin zur Administration, dem
kompletten Informationsmanagement und der Erstellung und Umsetzung
von Finanzierungskonzepten: Die derzeit 59 Mitarbeiter bieten den
Firmenkunden von Longial maßgeschneiderte, integrierte bAV-Lösungen
auf höchster Qualitätsstufe.
Weitere Informationen: www.longial.de
Originaltext: Longial GmbH
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Pressekontakt:
Kirsten Moriggl-Neynaber / Katja Rohé
SEA Public Relations
+49 69 170071-43 / 30
kirsten.moriggl-neynaber@sea-pr.de
katja.rohe@sea-pr.de
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