bwin begrüßt BGH-Entscheidung: Zeitgemäße Regulierung von Online-Glücksspiel auch in Deutschland unerlässlich
Geschrieben am 18-11-2010 |
Neugersdorf/Köln (ots) - Der BGH als höchstes deutsches
Zivilgericht hat in einigen Verfahren zwischen Westlotto und privaten
Online-Gaming-Anbietern (darunter bwin International) nach Urteilen
im Februar 2008 und Juli 2010 heute neuerlich festgestellt, dass es
keinen Unterlassungsanspruch von Westlotto gegen private
Online-Gaming-Angebote gibt. Bereits im Oktober hatte der EuGH
entschieden, dass der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag der Länder
gegen Europarecht verstößt.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.k., sagte: "Die Entscheidung setzt
einen Schlusspunkt unter jahrelange Gerichtsverfahren und ist ein
weiterer großartiger Erfolg für die privaten Anbieter. Sie zeigt aber
auch, dass Gerichtsverfahren keine Lösung sind. Vielmehr ist die
Politik gefordert, zum Schutz des Konsumenten und zum Vorteil der
Staatseinnahmen endlich eine zeitgemäße Lösung für Online-Glücksspiel
zu schaffen."
Wacker betonte, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gezeigt
hätte, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht
funktionieren. Mit ihnen seien weder die staatlichen
Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt worden.
Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt entstanden,
der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In Deutschland werden
im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze von Anbietern ohne
Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine in diesem Bereich
2009 rund 7,8 Milliarden Euro.
"Dieser Kontrollverlust des Staates ist nur mit klar definierten
Regeln für alle Marktteilnehmer wieder in den Griff zu bekommen. Und
nur in einem Markt mit lizenzierten Anbietern können der Staat und
der Sport von der immensen Wertschöpfung in diesem Markt mit einem
entsprechenden Abgabemodell profitieren", so Wacker.
Dies gelte insbesondere für den populären Vertriebskanal Internet,
in dem rund die Hälfte aller Sportwettenumsätze getätigt würden und
dem eine zeitgemäße Regulierung Rechnung tragen müsse. Deutschland
würde damit den Beispielen von Ländern wie Frankreich, Italien oder
Dänemark folgen, die seit dem Inkrafttreten des deutschen
Monopolstaatsvertrags eine regulierte Marktöffnung umgesetzt haben,
die den Anforderungen an einen funktionierenden Spielerschutz und
eine effektive Betrugsbekämpfung Rechnung trägt.
Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von
Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. Ein
wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen
Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine
effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in
Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden
und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Originaltext: bwin ek
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Für Rückfragen:
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Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de
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