Lausitzer Rundschau: Zu Vorstößen zum Datenschutz im Internet Von Werner Kolhoff
Geschrieben am 01-12-2010 |
Cottbus (ots) - Würg ihn, Erwin, würg ihn, rufen die Ameisen von
unten ihrer Kollegin zu, die sich am Hals des Elefanten festgekrallt
hat. Der Witz passt gut zum Versuch der Bundesregierung, dem Internet
so etwas wie Anstand und seinen Nutzern so etwas wie Rechte zu
verpassen. Erstens stehen die Akteure hilflos vor der transnationalen
Dimension der Technik. Zweitens hinkt man der Entwicklung laufend
hinterher. Und drittens ziehen noch nicht einmal die drei
verantwortlichen Ressorts in Deutschland - Inneres, Justiz und
Verbraucherschutz - an einem Strang. Immerhin, es gibt den Versuch,
rote Linien zu definieren. Das geplante Verbot des Internetprangers
und der gezielten Datensammlung über einzelne Personen betrifft aber
nur Extremfälle. Notwendig ist, dass aus dem Grundrecht der
informationellen Selbstbestimmung praktische Rechte erwachsen. Es
muss der Grundsatz gelten, dass Daten ohne ausdrückliche Zustimmung
des Betroffenen weder weitergegeben noch mit anderen Daten verknüpft
werden dürfen. Und vorherige Zustimmung ist etwas grundsätzlich
anderes als nachträglicher Widerspruch, wie er jetzt bei Google
Street View gnädig zugelassen wurde. So wie gesetzliche Regelungen
etwas anderes sind als die freiwillige Selbstbeschränkung, die die
Industrie nur anbietet. Die Bürger zu schützen, vor sich selbst, dem
kommerziellen Datenhandel, der staatlichen Datenschnüffelei und dem
kriminellem Missbrauch, das wird eine immer wichtigere Aufgabe. Zu
groß womöglich für die Erwins der Nation. Notwendig ist ein ständiger
nationaler sowie ein europäischer Rat zum Datenschutz im
Netz, der an der Entwicklung dran bleibt.
Originaltext: Lausitzer Rundschau
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