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ots.Audio: Verbesserte Einlagensicherung für Bankkunden Interview mit Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands

Geschrieben am 06-12-2010

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Bankkunden verunsichert.
Wie sicher ist mein Geld, fragen sich viele. Die Europäische
Kommission versucht nun, durch Änderungen bei der Einlagensicherung
einer neuen Krise vorzubeugen. Philipp Blanke befragte zu diesem
Thema den Geschäftsführer der Entschädigungseinrichtung des
Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, kurz VÖB, Dr.
Stephan Rabe.

-- Beitragsbeginn --

1. Interviewer: Zum Thema Einlagensicherung spreche ich jetzt mit
Dr. Stephan Rabe, dem Geschäftsführer der Entschädigungseinrichtung
des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Schönen guten
Tag!

Dr. Stephan Rabe: Schönen guten Tag.

2. Interviewer: Das Thema Einlagensicherung hat durch die
Finanzmarktkrise weiter an Bedeutung gewonnen. Nun hat der
Gesetzgeber Verbesserungen für die Bankkunden beschlossen. Was ändert
sich konkret?

Dr. Stephan Rabe: Zwei Dinge ganz konkret: Ab dem 1. Januar 2011
erhöht sich der Sicherungsbetrag von derzeit 50.000 auf dann 100.000
Euro und die Auszahlungsfrist wird von drei Monaten auf 20
Arbeitstage verringert.

3. Interviewer: Wie würde ein Ernstfall dann ablaufen?

Dr. Stephan Rabe: Im Ernstfall würde die Bankenaufsicht (BaFin)
die Zahlungsunfähigkeit einer Bank feststellen, also den
Entschädigungsfall entsprechend feststellen. Dann würde die
Entschädigungseinrichtung alle Kunden darüber informieren. Diese
würden ihre Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung geltend
machen, und dann würde das Geld auch sehr schnell überwiesen.

4. Interviewer: Die EU plant weitere Verbesserungen für die
Bankkunden. Was beinhalten die Pläne?

Dr. Stephan Rabe: Aufgrund der Finanzmarktkrise überlegt die
EU-Kommission derzeit sehr umfassende Änderungen der Richtlinie. Da
geht es zum Beispiel um Finanzierungsvorgaben, es geht um
Fristverkürzung, es geht um grenzüberschreitende Darlehnensvergaben.
Für uns ist dabei besonders wichtig, dass sich für deutsche
Bankkunden nichts verschlechtert. Und dafür kämpfen wir.

5. Interviewer: Wo können Interessierte weitere Informationen
erhalten?

Dr. Stephan Rabe: Interessierte können gerne hier beim Verband
anrufen oder sich auf unserer Website www.voeb.de weiter informieren.

6. Interviewer: Vielen Dank.

Dr. Stephan Rabe: Dankeschön.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42234
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42234.rss2

Pressekontakt:
RA Dr. Stephan Rabe
Geschäftsführer
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken
Deutschlands e.V.
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken
Deutschlands GmbH, Berlin
Lennéstraße 11, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 81 92-160, Fax.: +49 30 81 92-169
E-Mail: einlagensicherung@voeb.de


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