Dautzenberg/Kolbe: Koalition erhöht den Druck auf Steuerhinterzieher
Geschrieben am 08-12-2010 |
Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur
Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung
(Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Damit erhöht die
christlich-liberale Koalition den Druck auf Steuerhinterzieher.
Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und der zuständige
Berichterstatter, Manfred Kolbe:
Taktierereien mit der strafbefreienden Selbstanzeige wird es
künftig nicht mehr geben. Die strafbefreiende Selbstanzeige wird
nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie genutzt
werden können. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfungen
stärken die Steuergerechtigkeit und machen unmissverständlich klar:
die christlich-liberale Koalition macht ernst im Kampf gegen die
Steuerhinterziehung.
Nach dem Auftauchen der Steuerhinterzieher-CDs und der damit
verbundenen Flut von Selbstanzeigen hatten die Koalitionsfraktionen
im Frühjahr dieses Jahres auf Initiative der Union einen Antrag in
den Deutschen Bundestag eingebracht, nach dem künftig die
strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr zum Gegenstand einer
Hinterziehungsstrategie gemacht werden kann. Der heute vom
Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf setzt diese Initiative
jetzt um.
Die sogenannte Teilselbstanzeige wird es künftig nicht mehr geben.
Steuerhinterzieher werden sich dann nicht mehr nur scheibchenweise je
nach aktuellem Entdeckungsrisiko strafbefreiend erklären können.
Vielmehr muss zur Erlangung der Straffreiheit eine umfassende
Selbstanzeige bezüglich aller hinterzogenen Steuern erfolgen.
Straffrei wird also nur, wer vollständig in die Steuerehrlichkeit
zurückkehrt.
Des Weiteren wird auch der Zeitraum für die mögliche
Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verkürzt.
Die strafbefreiende Selbstanzeige wird künftig schon dann
ausgeschlossen sein, wenn die Prüfungsanordnung des Finanzamtes
bekannt gegeben wurde und nicht erst dann, wenn der Prüfer
tatsächlich erschienen ist. Taktisches Zuwarten wird künftig nicht
mehr möglich sein. Im parlamentarischen Verfahren werden wir dann
auch noch die Frage entscheiden, ob wir bei der Inanspruchnahme der
strafbefreienden Selbstanzeige zusätzlich noch einen extra
Zinszuschlag erheben, um Steuerhinterzieher auch wirtschaftlich
stärker zu belasten als Steuerzahler, die lediglich verspätet ihre
Steuern zahlen. Hier brauchen wir eine absolut verfassungsfeste
Regelung. Deshalb wollen wir erst noch die Empfehlungen des
Bundesrates und die Sachverständigenanhörung abwarten. Hier geht
Rechtssicherheit vor Schnelligkeit.
Auch diese Maßnahmen beweisen einmal mehr, dass die
christlich-liberale Koalition im Kampf gegen die Steuerhinterziehung
entschieden vorangeht und dabei wirksame und zielgenaue Schritte
unternimmt.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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