Dautzenberg/Tillmann: Die Koalition lichtet den Steuerdschungel
Geschrieben am 10-12-2010 |
Berlin (ots) - Der Koalitionsausschuss hat am gestrigen Abend das
von den Koalitionsfraktionen und dem Bundesfinanzminister gemeinsam
vorgelegte Steuervereinfachungspaket beschlossen. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo
Dautzenberg, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:
Die christlich-liberale Koalition hält Wort. Der Steuerdschungel
wird gelichtet. Die Steuererklärung kann künftig einfacher, schneller
und auch papierloser erledigt werden. Mit den rund 40 Maßnahmen
befreien wir zielgenau vor allem diejenigen Steuerzahler von
unnötiger Steuerbürokratie, die ihre Steuererklärung noch regelmäßig
selbst ausfüllen. Das damit verbundene steuerliche Entlastungsvolumen
von jährlich 590 Millionen Euro kommt Arbeitnehmern und Familien mit
Kindern zugute. Hinzu kommt eine spürbare Reduzierung von
Bürokratiekosten. Allein die Unternehmen werden so um 4 Milliarden
Euro pro Jahr an Bürokratieaufwand entlastet. Im Einzelnen sind u.a.
folgende Maßnahmen vorgesehen: Mit der Anhebung des
Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro werden
Belegsammlungen der Arbeitnehmer in noch größerem Umfang überflüssig
als schon bislang der Fall. Die Arbeitnehmer werden damit zugleich um
330 Millionen Euro entlastet. Die bisher als zu kompliziert
empfundene steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird
deutlich vereinfacht. Bei der Anlage Kind entfällt eine Seite des
Erklärungsvordrucks. Künftig werden außerdem mehr Familien mit
Kindern von diesem Steuervorteil profitieren. Damit ist zugleich eine
Entlastung von 60 Millionen Euro verbunden.
Die umfangreiche Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern
für die Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen wird
entfallen. Damit wird in erheblichem Umfang unnötige Steuerbürokratie
abgebaut. Zugleich wird damit einkommensschwächeren Familien die
Möglichkeit gegeben, bei einem Hinzuverdienst des Kindes von über
8.004 Euro auch weiterhin Kindergeld zu beziehen. Dies entlastet
Familien mit Kindern um 200 Millionen Euro.
Mit der vorausgefüllten Steuererklärung kann die Kommunikation mit
dem Finanzamt künftig weitgehend papierlos auf elektronischem Wege
erfolgen. Soweit Daten der Finanzverwaltung vorliegen, werden diese
automatisch in den richtigen Feldern der Steuererklärung
vorausgefüllt. Ziel ist es für möglichst alle Phasen im
Besteuerungsprozess elektronische Verfahren anzubieten. Speziell für
Rentner, die lediglich Rente beziehen und darüber hinaus keine
weiteren Einnahmen haben, soll eine vorausgefüllte Erklärung in der
Weise vorbereitet werden, dass diese die vorausgefüllte Erklärung
nach Prüfung im Regelfall ohne Änderung an das zuständige Finanzamt
übermitteln können.
Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen künftig das Wahlrecht
erhalten, ihre Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre
beim Finanzamt abzugeben. Der Vereinfachungseffekt der
Abgeltungsteuer wird deutlich ausgeweitet. Bei Geltendmachung von
außergewöhnlichen Belastungen oder Spenden soll künftig die
Erklärungspflicht für Kapitalerträge entfallen.
Betriebsprüfungen sollen gegenwartsnäher durchgeführt werden.
Dafür werden wir das Institut der "zeitnahen Betriebsprüfung"
einführen. Ziel ist es, dass die Finanzämter vor Ort gemeinsam mit
den ausgewählten Unternehmen individuelle und pragmatische Lösungen
erarbeiten, die zu einer größeren Gegenwartsnähe der Prüfungen
führen. Die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die
Belange der Umsatzsteuer werden ebenfalls deutlich reduziert. Damit
tragen wir auch hier den aktuellen Entwicklungen bei der papierlosen
Kommunikation Rechnung.
All diese Maßnahmen zeigen, dass eine spürbare Steuervereinfachung
auch in Zeiten knapper Kassen möglich ist. Die Union wird dafür Sorge
tragen, dass diese Maßnahmen nun auch zügig umgesetzt werden.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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