Regionale Fehlentwicklungen in der Landwirtschaft nicht der Biogasbranche anlasten
Geschrieben am 16-12-2010 |
Berlin (ots) - Zum Entschließungsantrag der niedersächsischen
Landesregierung zur Steuerung des weiteren Ausbaus der Nutzung von
Biomasse zur Biogaserzeugung, der morgen in den Bundesrat eingebracht
wird, nimmt der Geschäftsführer des Biogasrat e.V., Reinhard Schultz
Stellung:
Die Biogas-Wirtschaft kann manche der Motive, die die
Niedersächsische Landesregierung zu dem Entschließungsantrag zur
Steuerung des weiteren Ausbaus der Nutzung von Biomasse zur
Biogaserzeugung bewogen hat, durchaus verstehen. Wie in dem Antrag
zutreffend dargestellt, gibt es in wenigen Veredelungsregionen eine
sehr hohe Dichte an Großvieh, Maisanbau und Biogasanlagen. Dies ist
jedoch nicht Ergebnis der Biogasförderung und erst Recht kein
deutschlandweites Problem, sondern Ergebnis mangelhafter Steuerung
durch die Landwirtschaft, ihre Selbstverwaltung und der
Landesregierung selbst.
Die wenigen Maismonokulturen sind Ergebnis von Regionalversagen
In 364 von 413 Landkreisen in Deutschland liegt der Anteil des
Maisanbaus an den Ackerflächen bei ca. 12,6 Prozent, in 175
Landkreisen sogar unter 10 Prozent. Lediglich in 15 Landkreisen liegt
der Anteil bei über 50 Prozent, regelmäßig aber gepaart mit einem
überdurchschnittlichen Grünlandanteil. Diese fraglos sehr dichten
Maiskulturen werden jedoch ausschließlich durch die
Futtermittelproduktion getrieben und nur mit einem
unterdurchschnittlichen Anteil durch Energieerzeugung. Im Übrigen
wird der größte Anteil der Flächen, auf denen Energiepflanzen
angebaut werden für Biokraftstoffproduktion (80 Prozent) genutzt und
weniger für die Biogaserzeugung (20 Prozent), so Aufgrund der
besseren CO2-Bilanz wird der Anteil der Gasproduktion steigen und die
klassische Biokraftstoffproduktion verdrängen, aber nicht die
Futtermittelproduktion. Insgesamt werden überhaupt nur 2 Mio. Hektar
von insgesamt 12 Mio. Hektar Ackerfläche für den Anbau von
Energiepflanzen genutzt.
Deswegen empfiehlt der Biogasrat e.V. den Landesregierungen:
- Über freiwillige Selbstvereinbarungen, Ordnungs- oder
Raumordnungsrecht dazu beizutragen, dass die Flächennutzung in
Veredelungsregionen geordnet, Maismonokulturen vermieden und
Fruchtfolgen auch im Sinn des Cross Compliance eingehalten
werden. Wenn der Bundesgesetzgeber dazu beitragen kann, sollte
der Bundesrat ihn dazu auffordern.
Es gibt keinen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Errichtung
von Biogasanlagen und dem Anstieg des Pachtpreisniveaus, wie eine
Umfrage des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums vom
Sommer 2009 belegt. Auch die im Selbst in Regionen mit einer hohen
Konzentration an Biogasanlagen hatten betroffene Landwirte in der
Befragung in erster Linie die zunehmende Zahl großer Betriebe, hohe
Viehbesatzdichten sowie den vergangenen "Boom" in der Landwirtschaft
als Ursachen für den Anstieg der Pachtpreise genannt. In vielen
Regionen mit hohen Pachtpreisen war zudem bereits ohne Biogas ein
hohes Preisniveau gegeben, wie vorangegangene Erhebungen belegen.
Das vergangene Preishoch auf den Agrarrohstoffmärkten hat ganz
klar dazu beigetragen, dass viele landwirtschaftliche Betriebe durch
höhere Erlöse in der Lage waren, höhere Pachten zu zahlen. Dies hat
einen Preisauftrieb bei Ackerflächen verursacht. Die Schuld hierfür
der Biogasbranche in die Schuhe zu schieben, ist schlicht unredlich,
zumal Biogasanlagenbetreiber in der Summe nur drei Prozent der
landwirtschaftlich genutzten Fläche für den Anbau von Biogaspflanzen
zur Biogaserzeugung nutzen.
Allerdings sieht auch der Biogasrat e.V. falsche Weichenstellungen
in der Biogasförderung, die im Zuge der geplanten Novelle des EEG
2012 beseitigt werden sollten. Das bezieht sich auch auf die
fehlerhafte Ausgestaltung des Güllebonus, der einen zusätzlichen
Maisanbau befördert hat, statt ihn zu verhindern. Bis dahin sollten
besonders betroffene Länder Instrumente gemeinsam mit der
Landwirtschaft entwickeln, mit denen sie regionale Fehlentwicklungen
künftig vermeiden können. Eine Absenkung des Niveaus der
Biogasförderung insgesamt - wie von Niedersachsen gefordert - würde
jeden weiteren Zuwachs an Biogas- und Biomethanerzeugung verhindern.
Biogas ist nachhaltig und universell einsetzbar
Unter der Voraussetzung, dass Nutzungskonkurrenzen vermieden
werden, ist Biogas einer der wenigen erneuerbaren Energieträger, der
universell einsetzbar und speicherbar ist und in der bestehenden
Gasnetzinfrastruktur zu jeder gewünschten Anwendung gebracht werden
kann. Deswegen hat die Bundesregierung in ihrem Energieprogramm die
Ziele des IKEP erneuert, nach denen neben dezentralen Anwendungen bis
zum Jahr 2020 6 Milliarden m³ und bis zum Jahr 2030 10 Milliarden m³
Biomethan ins deutsche Erdgasnetz eingespeist werden sollen. Diese
Ziele wurden mit Zustimmung des Bundesrates auch in der
Gasnetzzugangsverordnung erneuert. Biomethan ist in der
Stromerzeugung, im Wärmemarkt, als Kraftstoff und als Industriegas
einsetzbar. Derzeit wird geprüft, wie Biomethan als Regelenergie zur
Sicherung der Netzstabilität gegenüber den sehr volatilen
Einspeisungen von Wind und Fotovoltaik eingesetzt werden kann.
Erneuerbare sollen die Erneuerbaren regeln.
Forderungen an das neue EEG 2012
Im Hinblick auf die EEG-Novelle sieht der Biogasrat e.V. folgende
Möglichkeiten, die jedoch sorgfältig beraten werden müssen, und die
manche von Niedersachsen vorgetragene Optionen einschließen:
- Das große Potenzial an biogenen Reststoffen zur Biogaserzeugung
muss durch eine geeignete Förderstruktur gehoben werden, auch um
die Bedeutung der NawaRo zu relativieren.
- Das schafft auch Zeit für die notwendige Diversifizierung der
Energiepflanzen. Neben Mais werden die Rübe und viele andere
Pflanzen mit hohen Energieträgen zur Biogaserzeugung erheblich
beitragen können. Feldversuche mit anderen Getreidearten,
Mischkulturen - die auch einen hohen Beitrag zur Biodiversität
leisten können - sind sehr erfolgsversprechend.
- Gülle sollte weiterhin zur Biogaserzeugung eingesetzt werden,
aber ohne Anreiz gleichzeitig den NawaRo-Einsatz hochzufahren.
- Eine einsatzstoffunabhängige auskömmliche Grundvergütung zu
schaffen, die die bisherige Grundvergütung und den NawaRo-Bonus
umfasst, und die bei entsprechender Anwendung um den KWK-Bonus
ergänzt wird. Die Vergütung der Gülle-Vergärung sollte
abgekoppelt und gesondert geregelt werden. Alle anderen Boni
können wegfallen.
- Alle dezentralen Biogasanlagen mit nachgeschalteter KWK, die
nicht ins Erdgasnetz einspeisen, sollten hocheffizient sein und
einen überzeugenden Beitrag zur Wärmeversorgung leisten.
Deswegen sollte dezentrale Wärmenetze für Ortsteile und
Gewerbebetriebe errichtet werden, die durch räumlich sinnvoll
platzierte Biogasanlagen versorgt werden. Neben Hofanlagen
sollte es mehr kooperativ von der Landwirtschaft betriebene
Biogasanlagen geben, die ein Optimum an Effizienz und Ertrag
bringen.
- Die Vergütungsstruktur des EEG für Biomethan sollte für große
KWK-Anlagen in den Städten und in Industriebetrieben geöffnet
werden.
Biogaspolitik ist nachhaltige Energiepolitik, die der
Versorgungssicherheit und dem Klimaschutz dient. Die ist aber auch
ein bedeutender Beitrag zur Förderung eines positiven Strukturwandels
in den ländlichen Räumen.
Originaltext: Biogasrat e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78079
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78079.rss2
Pressekontakt:
Janet Hochi
Tel.: 030/20143133
Email: geschaeftsstelle@biogasrat.de
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