Dr.Gassen/Lindemann: Kostenerstattung könnte Sachleistungsprinzip ergänzen
Geschrieben am 26-01-2011 |
Berlin (ots) - Der Vizepräsident des BVOU e.V. Dr. Andreas Gassen
und Lars Lindemann, MdB, Gesundheitsexperte der
FDP-Bundestagsfraktion erklären zu der aktuellen leistungs- und
qualitätsfeindlichen Honorarrealität für die gesetzlich versicherten
Patienten: Ziel jeder sinnvollen Gesundheitsreform muss es sein, die
Versorgungsqualität für die Menschen zu verbessern und das System
auch für kommende Generationen stabil zu gestalten. Der Versicherte
gehört in den Mittelpunkt jeder Bemühung.
Die heute starren Budgetgrenzen und Pauschalierungen stehen nicht
selten einer angemessen differenzierten Diagnostik und Therapie
entgegen. Neue Vergütungssysteme könnten dem Abhilfe leisten.
Sinnvoll wäre es, Einzelleistungen aus den pauschalierten Komplexen
herauszulösen und in einer leistungsgerecht kalkulierten
Gebührenordnung abzubilden.
Mit dem Instrument der Kostenerstattung würden diese
Einzelleistungen gleichzeitig transparent abgerechnet. Sie könnte das
Sachleistungsprinzip ergänzen. Im Rahmen des Sachleistungsprinzips
könnten dann beispielsweise die Grundleistungen erbracht werden.
Weiterführende Behandlungen würden über eine Kostenerstattung
abgerechnet. Wahlweise sollten Patienten auch gänzlich in das
Kostenerstattungsprinzip wechseln können. Ergebnis wäre eine Art
Drei-Säulen-System der Honoraranteile. Der Vorteil läge in einer
leistungsgerechten, qualitätsorientierten und transparenten
Honorierung.
Die Patienten wüssten nicht nur, was abgerechnet würde, sondern
bekämen einen besseres Empfinden für den Wert von
Gesundheitsleistungen. Ein besseres Wertbewußtsein wiederum
ermöglicht eine verantwortungsvollere Inanspruchnahme der von der
Solidargemeinschaft getragenen Leistungen.
Weiterhin wäre das Kostenerstattungsmodell auch ein zielführendes
Mittel, den Ärztemangel in unterversorgten Gebieten zu bekämpfen. Es
soll hierbei gesetzlich sichergestellt werden, dass in einem
realistischen Zeitrahmen die Fälligkeit der Arztrechnung später
eintritt, als die Überweisung des Rechnungsbetrages durch die
Krankenkasse. Durch zeitnahe Erstattung durch die Krankenkassen oder
direkte Erstattung der KK an den Arzt sollte sichergestellt sein,
dass die Patienten nicht in Vorleistung treten müssen.
Der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
e. V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung der mehr als 7.000
in Praxis und Klinik tätigen Orthopäden und Unfallchirurgen.
Gegründet wurde der BVOU mit Hauptsitz in Berlin 1951. Er wird in
Deutschland ausserdem regional durch 16 Landes- und
Bezirksvorsitzende repräsentiert. National wie international
engagiert er sich in zahlreichen Gremien und Ausschüssen im Sinne von
Fachärzten und Patienten für eine positive Entwicklung in
Gesundheitspolitik und medizinischer Versorgung.
Pressekontakt:
Berufsverband der
Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tabea Jost, MSc
Kantstraße 13
10623 Berlin
Fon 030 / 797 444 48
Fax 030 / 797 444 45
Mail jost@bvou.net
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