Greenpeace: AKW-Laufzeitverlängerung ist verfassungswidrig / Karlsruher Richter sollen über neues Atomgesetz entscheiden
Geschrieben am 03-02-2011 |
Berlin (ots) - Greenpeace hat heute gemeinsam mit Anwohnern der
sieben ältesten Atomkraftwerke Verfassungsbeschwerde gegen das 11.
und 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eingereicht. Die
Umweltorganisation sieht in der von Schwarz-Gelb beschlossenen
AKW-Laufzeitverlängerung sowie der Abschwächung von Schutzansprüchen
der Anwohner von Atomanlagen das Grundrecht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit der Bürger verletzt. Greenpeace klagt gemeinsam mit
Anwohnern der AKW Neckarwestheim 1, Philippsburg 1, Isar 1, Biblis A
und B, Unterweser, Brunsbüttel und Krümmel. Ein entsprechendes Urteil
des Bundesverfassungsgerichts könnte die Laufzeitverlängerung für
Atomkraftwerke wieder rückgängig machen.
"Der Deal mit den Atomkonzernen verletzt die im Grundgesetz
garantierten Rechte der Bürger. Wenige profitieren von der
Laufzeitverlängerung - das Risiko trägt die Allgemeinheit", sagt
Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. "Der Weiterbetrieb der
alten Reaktoren ist hochgefährlich, eine sichere Entsorgung des
radioaktiven Abfalls nicht in Sicht. Es gibt keine andere Industrie,
die so ungehindert Hochrisikoanlagen betreiben und den gefährlichsten
Müll der Welt produzieren darf."
Terrorgefahr für AKW kann nicht ausgeschlossen werden
Nach Ansicht der Kläger weisen die sieben ältesten deutschen
Atomreaktoren erhebliche Sicherheitsmängel auf. Kein deutscher
Reaktor kann dem Absturz eines großen Passagierflugzeuges
standhalten. Die sieben ältesten Meiler verfügen zudem nur über einen
geringen Schutz gegen den Absturz auch kleinerer Flugzeuge. Gegen
einen Terrorangriff mit konventionellen Waffensystemen sind vor allem
diese Anlagen ungeschützt. Greenpeace klagt derzeit zusammen mit
Anwohnern auch wegen Terrorgefahr auf Widerruf der
Betriebsgenehmigung für sechs der ältesten Atomreaktoren (Biblis A
und B, Isar 1, Krümmel, Brunsbüttel und Philippsburg 1).
Ein weiteres Grundrechtsproblem stellt die ungelöste Frage der
Endlagerung von Atommüll dar. Eine Lösung, die den nötigen
Anforderungen genügt, existiert derzeit nicht. "Es ist längst
bewiesen, dass der Salzstock Gorleben nicht als Endlager geeignet
ist", sagt Smital. "Gorleben ist ein Trugbild, mit dem Gerichte und
Gesellschaft getäuscht werden sollen." Zudem sehen die Kläger die
Einschränkung der Klagemöglichkeit für Anwohner in der 12.
Atomgesetznovelle als verfassungswidrig an. Die Bundesländer
Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen
sowie die SPD und die Grünen wollen ebenfalls gegen die Änderung des
Atomgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie haben
sogenannte abstrakte Normenkontrollklagen angekündigt und wollen
prüfen lassen, ob das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates
verabschiedet werden durfte.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Heinz Smital, Tel.
0171-87 80 803 oder Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel.
0151-14533087. Die Beschwerdeschrift finden Sie im Internet unter
http://gpurl.de/verfassungsklage
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