Fragen rund um den E10-Kraftstoff / Viele Autofahrer sind verunsichert / ADAC gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen
Geschrieben am 04-02-2011 |
München (ots) - Immer mehr Tankstellen bieten jetzt unter der
Bezeichnung E10 Ottokraftstoff mit einem höheren Ethanolanteil an.
Viele Autofahrer sind verunsichert und wissen nicht, ob sie den neuen
Kraftstoff tanken dürfen. Der ADAC gibt Antworten auf die wichtigsten
Fragen der Autofahrer:
Welche Pkw/Zweiräder sind wirklich E10-tauglich? Im Internet
bietet der ADAC unter www.adac.de/e10 eine markenspezifische Tabelle
an, die angibt, welche Autos und Motorräder bedenkenlos E10 tanken
können. Im Zweifel sollte man sich an seine Vertragswerkstatt oder an
eine der Hersteller-Hotlines wenden. Kann das Problem auch dort nicht
geklärt werden, rät der ADAC weiter Super mit der Beimischungsquote
E5 oder Super Plus E5 zu tanken.
Wie lange wird neben E10 der bisherige Kraftstoff (E5) angeboten?
Werden Super E10 oder Super Plus E10 angeboten, müssen die bisher
angebotenen Sorten Super E5 oder Super Plus E5 unbefristet weiterhin
im Sortiment bleiben. Ausnahmeregelungen gibt es nur für sehr kleine
Tankstellen.
Kann man im Ausland bedenkenlos E10 tanken? Bis dato hat nur
Frankreich E10 flächendeckend eingeführt. Die Markenbezeichnung dort
lautet "SP95 E10". Da im Ausland allerdings andere Kraftstoffnormen
gelten und auch die Hersteller-Freigaben teilweise von denen in
Deutschland abweichen, rät der ADAC grundsätzlich von der Verwendung
von E10 außerhalb Deutschlands ab.
Steigt durch E10 der Kraftstoffverbrauch? Als Richtwert kann man
von einem Anstieg des Verbrauchs von rund drei Prozent ausgehen im
Vergleich zu Ottokraftstoff ohne Ethanolbeimischung. Da jedoch der
derzeitige Ottokraftstoff bereits bis zu fünf Prozent Ethanol
enthält, liegt der zusätzliche Mehrverbrauch bei etwa 1,5 Prozent.
Kann man E10- und E5-Kraftstoff abwechselnd tanken? Dies ist für
alle E10-tauglichen Fahrzeuge bedenkenlos möglich.
Was ist zu tun, wenn ein nicht E10-taugliches Fahrzeug mit E10
betankt wurde? Bereits eine einzige irrtümliche Tankfüllung mit E10
kann bei nicht dafür freigegebenen Fahrzeugen zu ernsten Schäden
führen. Wichtig ist, das Fahrzeug nicht zu starten. Dann muss in der
Regel nur der Tank leer gepumpt und geeigneter Kraftstoff nachgefüllt
werden. Der ADAC empfiehlt, sich umgehend an eine Vertragswerkstatt
oder den Kundendienst des Fahrzeugherstellers zu wenden.
Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer
Tel.: +49 (0) 89 7676 2632
E-Mail: Maximilian.Maurer@adac.de
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