Börsen-Zeitung: Frech und dumm, Kommentar von Bernd Wittkowski zur drohenden Niederlage der Deutschen Bank vor dem BGH wegen des Vertriebs von Zinswetten
Geschrieben am 08-02-2011 |
Frankfurt (ots) - "Nicht jedes Produkt, das Banken in den
zurückliegenden Jahren anboten, hat einen sinnvollen Beitrag zur
realen Wirtschaft geleistet, nicht jede Finanzinnovation war nützlich
und wohlfahrtsförderlich." Wie wahr! Deutsche-Bank-Chef Josef
Ackermann sprach am 30. November 2009 zwar nicht ausdrücklich von
Produkten seines Hauses. Die berühmt-berüchtigten Spread Ladder Swaps
darf man aber auch ohne explizite Erwähnung in seiner Rede über die
Verantwortung eines globalen Finanzdienstleisters getrost zu jenen
"Innovationen" zählen, die die Menschheit nicht vermissen würde,
wären sie nie kreiert worden.
Banken im Sinne des Kreditwesengesetzes sind keine Spielbanken.
Nicht wenige Institute, darunter solche, die Wettbewerbern gerne
vorhalten, über kein tragfähiges Geschäftsmodell als Bank zu
verfügen, gerieren sich aber bis heute so, als sei Hauptgegenstand
ihres Unternehmens der Betrieb eines Finanzcasinos. Diese
Lebenswirklichkeit sollte der Rechtsvertreter der Deutschen Bank
realisieren, statt dem Bundesgerichtshof in der endlich in Karlsruhe
angekommenen Causa eine "lebensfremde" Haltung anzulasten und große
Töne von einer "zweiten Finanzkrise" zu spucken, sollte der XI.
Zivilsenat es wagen, gegen die Deutsche Bank zu urteilen. Nach diesem
frechen Auftritt müssen wir die jüngere Geschichte wohl komplett
umschreiben: Große Banken waren in der "ersten" Finanzkrise nicht
Mittäter, sondern beklagenswerte Opfer!
Ob das Abitur reicht, um einen Swap der in Rede stehenden Machart
mit all seinen drohenden Konsequenzen zu berechnen, oder doch eher
acht Semester Mathestudium geboten wären, sei einmal dahingestellt.
Auf jeden Fall muss aber ein Mindestmaß an gesundem Menschenverstand
genügen, um zu erkennen, dass es sich bei solchen Geschäften schlicht
und ergreifend um Wetten handelt. Zu zocken und sich zu verzocken,
ist privaten Unternehmen indes nicht verboten; bei den in ähnlichen
Fällen klagenden Kommunen, die Steuergelder aufs Spiel gesetzt haben,
kann das anders aussehen. Doch so schwer es fällt, Banken, die dieses
Zeug aggressiv vertrieben haben, in Schutz zu nehmen: Wer Kaufmann
ist und noch seine fünf Sinne beisammen hat, sollte sich schon
glaubhaft auf sehr außergewöhnliche Umstände berufen können, um den
Schaden aus einer verlorenen Wette voll auf die Gegenseite, in diesem
Fall die Bank, abwälzen zu dürfen. Hier gehört auch Dummheit
bestraft.
(Börsen-Zeitung, 9.2.2011)
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