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NRZ: Gleichheit als oberstes Prinzip/ Kommentar zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Geschrieben am 01-03-2011

Essen (ots) - Männer und Frauen sind gleich zu behandeln, eine
Diskriminierung darf es nicht geben. Für den Europäischen Gerichtshof
ist das oberstes Prinzip. Man kann sich dem anschließen. Ob sich die
von höchster Stelle verordnete Gleichmacherei aber für die Gesamtheit
der Versicherten positiv auswirkt oder nicht, das ist eine ganz
andere Frage.

Künftig werden also Männer über höhere Krankenversicherungstarife
das "Risiko" von Schwangerschaften der weiblichen Versicherten
mittragen. Umgekehrt müssen Frauen über steigende Tarife in der
Kfz-Versicherung ausgleichen, dass Männer mehr Unfälle bauen. Ob das
gerecht ist oder nicht, muss jeder selbst entscheiden.

Natürlich klagt die Versicherungsbranche jetzt erst einmal
vernehmlich über die Folgen des Urteils. Denn sie muss sich von über
Jahrzehnte verfeinerten Gepflogenheiten und manch lieb gewordener
Statistik verabschieden. Unisex-Tarife machen erst einmal viel
Arbeit.

In Wahrheit ist das Bedrohungspotenzial für die
Versicherungsnehmer aber viel größer als für die Anbieter. Unterm
Strich werden sie schon ihren Schnitt machen. Kaum eine Branche ist
so einfallsreich bei der Entwicklung neuer Kriterien wie die der
Assekuranzen bei der Prämienfindung.

Solche Phasen der Verunsicherung lassen sich gleich bei einem
ganzen Strauß von Produkten prima nutzen, um Verbrauchern den Wechsel
schmackhaft zu machen. Hart umkämpfte Märkte wie dieser warten nur
auf solche Gelegenheiten. Mancher Makler mag sich schon die Hände
reiben. Am Ende könnten alle draufzahlen - Männer und Frauen.



Pressekontakt:
Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
Redaktion

Telefon: 0201/804 4407
wirtschaft@nrz.de


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