EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einladung zur
Hauptversammlung
Geschrieben am 24-03-2011 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999 w
(die "Gesellschaft")
Homepage: www.sbo.at
E-Mail-Adresse: hauptversammlung2011@sbo.co.at
Fax Nr.: +43 +2630 315501
E I N L A D U N G
zu der am Donnerstag dem 28. April 2011 um 10 Uhr in 2630 Ternitz,
Theodor Körner-Platz 2, ("Stadthalle"), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesordnung:
1) Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des
IFRS-Konzernabschlusses samt Konzernanhang und -lagebericht, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstandes jeweils zum 31.12.2010
sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr
2010.
2)Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2010 ausgewiesenen Bilanzergebnisses.
3)Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2010.
4)Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.
5)Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.
6)Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2011.
Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am
18. April 2011, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies
der Gesellschaft nachweisen kann. Der Nachweis muss der Gesellschaft
bis spätestens 22. April 2011 unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
per Post:
Schoeller-Bleckmann
Oilfield Equipment AG
Hauptstraße 2
2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder
per Telefax:
+43 +2630 315-501
per E-Mail:
hauptversammlung2011@sbo.co.at
per SWIFT: von depotführenden Kreditinstituten nimmt die Gesellschaft
die Depotbestätigung auch per SWIFT entgegen, sofern der Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden kann: GIBAATWGGMS (Message Type MT
598, unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben).
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt für
depotverwahrte Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung, die
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD ausgestellt wurde (vgl § 10a AktG). Die Depotbestätigung darf
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich auf den oben genannten Nachweisstichtag beziehen.
Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung hat die in § 10a Abs.
2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Für nicht depotverwahrte
Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche Bestätigung eines
im Inland ansässigen Notars, die ebenfalls die in § 10a Abs. 2 AktG
vorgesehenen Angaben enthalten muss.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt
im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst
oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das
Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in
Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf
ebenfalls zumindest der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf
muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.
Vollmachten können bis spätestens 27. April 2011, 16.00 Uhr per Post
an die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43
(+2630) 315-501) oder per E-Mail: hauptversammlung2011@sbo.co.at
übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw
deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht
und deren Widerruf ist das auf der Homepage (www.sbo.at) der
Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte
Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3. AktG). Ein
Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):
Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu,
schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 7. April 2011, an der
Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins
von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht
zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 18.
April 2011, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per
Telefax unter +43 (+2630) 315-501 zugeht.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist
(§ 118 AktG).
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erbracht wird. Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum
Nachweis eine schriftliche Bestätigung eines im Inland ansässigen
Notars.
Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109,
110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.sbo.at) zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG):
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt,
dass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und
in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem
Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Unter Berücksichtigung der 39.884 eigenen Aktien, für die das
Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann,
bestehen somit per 23. März 2011 insgesamt 15.960.116 Stimmrechte.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, das ist der 7. April 2011, bei der Gesellschaft in
A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder auf der Homepage der Gesellschaft
(www.sbo.at) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und
Abs. 4 AktG zu nehmen:
• UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 samt Anhang und
Lagebericht; • Corporate Governance-Bericht; • IFRS-Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2010 samt Konzernanhang und -lagebericht; •
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (Tagesordnungspunkt 2); •
Bericht des Aufsichtsrats; • Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 3. bis 6.;
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht
vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein,
kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass
zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
Ternitz, im März 2011
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
DI (FH) Gernot Bauer, Head of Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630/315 DW 250, Fax: DW 501
E-Mail: g.bauer@sbo.co.at
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000946652
WKN: 907391
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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