Röttgen darf Debatte um AKW-Sicherheit nicht auf technische Fragen verengen. Atomenergie verstößt gegen Grundgesetz. Klagen von Eon, RWE, Vattenfall und EnBW zurückweisen
Geschrieben am 31-03-2011 |
Berlin (ots) - "Bundesumweltminister Norbert Röttgen darf sich
nicht daran beteiligen, die Sicherheitsrisiken der deutschen
Atomkraftwerke auf technische Detailfragen zu reduzieren.
AKW-Sicherheitschecks auf ihre Anfälligkeit gegenüber Erdbeben,
Hochwasser, Terrorattacken oder Flugzeugabstürzen werden nichts daran
ändern, dass die Atomkraft eine Technologie mit inakzeptablen Risiken
ist. Der Betrieb von Atomkraftwerken verstößt gegen das Grundgesetz,
sie müssen alle stillgelegt werden, schnellstmöglich", sagte Hubert
Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) zu den heute von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK)
vorgeschlagenen Kriterien zur Überprüfung der deutschen
Atomkraftwerke.
Der BUND-Vorsitzende forderte Bundesumweltminister Norbert Röttgen
und Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, dem wachsenden Druck der
Atomkraftbefürworter und der AKW-Betreiber standzuhalten. Röttgen und
Merkel müssten mögliche Schadenersatzklagen von Seiten der
Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall oder EnBW unter Berufung auf das
"Kalkar-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) von 1978 klar
zurückweisen. Das "Kalkar-Urteil" verlange ausdrücklich die
umfassende Berücksichtigung aller, insbesondere aller neuen
Erkenntnisse zu den Risiken der Atomenergienutzung. Der Fukushima-GAU
habe zu solchen Erkenntnissen geführt. "Die beste Antwort der
Bundesregierung auf die Drohgebärden der Stromkonzerne gegen das
AKW-Moratorium ist die schnelle und endgültige Stilllegung der
Anlagen", sagte Weiger.
Auch in Deutschland seien Ausfälle an Notstromaggregaten und
andere schwer oder unbeherrschbare Störfälle jederzeit möglich. Die
Atomkraft gefährde damit das verfassungsmäßige Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung. Spätestens seit den
Ereignissen in Japan sei die Atomenergie deshalb grundgesetzwidrig.
"1978 hat das Bundesverfassungsgericht der Atomkraft bescheinigt,
gerade noch solange verfassungskonform zu sein, wie ihr
Gefährdungspotenzial lediglich vorstellbar ist. Fukushima hat
gezeigt, dass ein Atom-GAU nicht länger Phantasie ist. Die
Katastrophe ist eingetreten, leider. Und das bekanntlich nicht zum
ersten Mal. Das Restrisiko wird wieder eintreten. Die Atomkraft
steckt voller Risiken und Restrisiken und verstößt damit gegen das
Grundgesetz", sagte Weiger.
Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die AKW-Betriebsgenehmigungen
sofort zu widerrufen und den Beschluss zum endgültigen und
schnellstmöglichen Atomausstieg zu fassen, so der BUND-Vorsitzende.
Das geeignete Instrument dafür sei ein Atom-Sofortausstiegsgesetz.
Eine sichere Energieversorgung könne über mehr Energie-Effizienz und
mit dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien gewährleistet
werden.
Pressekontakt:
Thorben Becker, BUND-Energieexperte:
Tel. 030-27586-421 bzw.
Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher:
Tel. 030-27586-425, Fax: -440
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net
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