Hahn Rechtsanwälte: Kommunen und Mittelständler haben bei Zinsswapgeschäften gute Chancen auf Schadensersatz
Geschrieben am 08-04-2011 |
Hamburg (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil
vom 22. März 2011 - XI ZR 33/11 - die Deutsche Bank wegen
Beratungsfehlern in Zusammenhang mit Zinsswapgeschäften zu
Schadensersatz verurteilt. Denn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
hatte der CMS Spread Ladder einen von der Beklagten einstrukturierten
negativen Marktwert in Höhe von circa vier Prozent der Bezugssumme
(etwa 80.000,00 Euro), worauf die Beklagte die Klägerin nicht
hingewiesen hat. Der BGH hat dieses Verhalten der Bank kritisiert.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Zunächst hatte der Rechtsvertreter der Deutsche Bank noch gewarnt,
ein positives Urteil gegen das Kreditinstitut habe dramatische Folgen
für die gesamte Finanzbranche. Selbst vom Auslösen einer zweiten
Finanzkrise war die Rede gewesen. Nun läßt die Deutsche Bank
verkünden, sie habe rund 200 Mittelständlern und Kommunen Zinsswaps
verkauft, die sich in der Finanzkrise negativ entwickelt hätten. Auch
andere Banken, wie die Commerzbank und die UniCreditBank haben solche
Geschäfte getätigt. Insbesondere zahlreiche Mittelständler und
Kommunen sollen durch solche Zinsswapgeschäfte geschädigt worden
sein. Die Rede ist allein von 700 geschädigten Kommunen. Der
entstandene Schaden wird auf eine Milliarde Euro geschätzt.
"Das BGH-Urteil zu den Zinsswapgeschäften sollte betroffenen
Kommunen und mittelständischen Gesellschaften Mut machen, eigene
Schadensersatzansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen", meint der
Hamburger Fachwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
(hrp). "Es bleibt den meisten Geschädugten aber nicht viel Zeit, weil
etwaige Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit sogenannten
Finanztermingeschäften und Derivaten in drei Jahren ab
Auftragserteilung erjähren", so Hahn weiter. "Wer nicht bereits für
eine Hemmung der Verjährungsfrist gesorgt hat, muss sich daher
beeilen. Ein erster Schritt kann eine kompetente Erstberatung durch
einen spezialisierten Fachanwalt sein."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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