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EANS-Hauptversammlung: ATB Austria Antriebstechnik AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 21-04-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
Wien, FN 80022 f

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 16. Mai
2011, um 11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Privatbank der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, 1010 Wien, Operngasse 2/6.
Stock, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der ATB
Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft, FN 80022 f, ein.

TAGESORDNUNG

Anzeige des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 83 AktG.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab dem 22. April 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010
Wien, Wächtergasse 1, (Ansprechpartner: Herr Dr. Wolfgang Pflüger),
auf: • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab dem 22. April 2011 außerdem im Internet unter www.atb-motors.com
zugänglich und abrufbar und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118
AKTIENGESETZ (AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
27. April 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010
Wien, Wächtergasse 1, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 06. Mai 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 90250-81408 oder an 1010
Wien, Wächtergasse 1, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, oder per
E-Mail pflueger@atb-motors.com wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden.
Fragen sind an die Gesellschaft, 1010 Wien, Wächtergasse 1 oder per
Telefax +43 1 90250-81408 oder per E-Mail pflueger@atb-motors.com zu
Handen von Herrn Dr. Wolfgang Pflüger zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 06. Mai 2011 (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der
Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen
ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft
nachweisen.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11. Mai 2011 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
Zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Wächtergasse 1

Per E-Mail: pflueger@atb-motors.com

Depotführende Kreditinstitute können die Depotbestätigungen auch per
Telefax übermitteln:

Per Telefax: +43 1 90250-81408

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird festgelegt, dass die Gesellschaft
Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
entgegennimmt, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter
der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss.

Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein und bedarf der Übermittlung in
Textform.

Depotbestätigungen werden von der Gesellschaft ausschließlich in
deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.

Weitergehende Informationen über § 10a AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
Zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Wächtergasse 1

Per Telefax: +43 1 90250-81408

Per E-Mai: pflueger@atb-motors.com
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.atb-motors.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 26.656.600 und ist in
11.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, von denen
11.000.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung 11.000.000. Zum heutigen Tag besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung allfälliger
Stimmkarten ist ab 10:30 Uhr.

Wien, im April 2011
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: ATB Austria Antriebstechnik AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

ATB Austria Antriebstechnik AG
Msg. Gerald Wechselauer
Investor Relations
Tel: +43 1 22760 - 130
Email: ir@a-tecindustries.com

Branche: Technologie
ISIN: AT0000617832
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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