BDZV: Neuer Flächentarifvertrag muss branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht werden
Geschrieben am 02-05-2011 |
Berlin (ots) - Die Verleger erwarten von den Gewerkschaften ein
klares Bekenntnis zum Flächentarifvertrag. Das erklärte der
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) im Vorfeld der
vierten Verhandlungsrunde am 4. Mai 2011 in Dortmund. Eine
zukunftsfeste Weiterentwicklung angesichts der schwierigen
ökonomischen Rahmenbedingungen der Branche sei nur mit "ernsthaftem
Willen zu pragmatischen Verhandlungen möglich", sagte der
Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Werner Hundhausen, heute in
Berlin.
Hundhausen verwies auf die bereits am 8. Dezember 2010 von den
Zeitungsverlegern vorgelegten Lösungsvorschläge. Danach sollen bei
bestehenden Arbeitsverhältnissen Urlaubsgeld und Jahresleistung zu
einem wertmäßig 13. Monatsgehalt (statt bisher 13,75 Monatsgehältern)
zusammengefasst werden. Das entspricht einer Absenkung von etwa fünf
Prozent.
Gehaltstarifvertrag und Tarifvertrag für die Altersversorgung
sollen nach Vorschlag der Verleger unverändert bleiben.
Bei künftigen Berufseinsteigern soll eine korrigierte tarifliche
Plattform wirksam werden. Die Zeitungsverleger denken hier an eine
neue Struktur des Gehaltstarifvertrags, um die veränderten
Arbeitsweisen in Redaktionen besser abzubilden, wobei gleichzeitig
die Gehaltssätze etwas gemindert werden sollen. "Dies könnte", so
Hundhausen, "die eine Hälfte des erforderlichen tariflichen
Änderungspakets sein."
Die andere Hälfte könnte im Manteltarifvertrag aus der
Zusammenfassung von Urlaubsgeld und Jahresleistung auf ein
Monatsgehalt (Auswirkung rund fünf Prozent) bestehen sowie in der
hälftigen Beteiligung von Verlag und Redakteur (je 2,5 Prozent) am
Aufbau einer ergänzenden Altersversorgung.
Ferner streben die Verleger eine Laufzeit der neuen Tarifverträge
über drei Jahre an, "um in einer sehr schwierigen Übergangsphase der
Branche Planungsstabilität für Mitarbeiter und Verlage zu schaffen",
wie der Verhandlungsführer erläuterte. Bei den Gehältern sei
ergänzend in den ersten beiden Jahren an Einmalzahlungen gedacht, im
dritten Jahr an eine prozentuale Erhöhung.
"Wenn die Gewerkschaften die Vereinbarung eines 13. Monatsgehalts,
die Vereinbarung von 30 Tagen Urlaub und den Aufbau einer ergänzenden
Altersversorgung für künftige Berufseinsteiger neben
wettbewerbsfähigen Gehaltsbezügen als 'Abschaffung des Berufsstands'
beklagen, dann ist das ein Ausdruck von Realitätsverlust angesichts
des tiefgreifenden Strukturwandels in der Zeitungsbranche", sagte
Hundhausen. Wer - wie die Gewerkschaften - mit Gewalt die
branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausblende, werde "zu
Lasten der Redakteure in einer tarifpolitischen Sackgasse landen".
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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